Sehr geehrte Damen und Herren,
ich lese mit seit Wochen durchs Internet und finde leider keine Antwort auf meine Fragen. Vielleicht kann mir hier jemand helfen(grobe Infos würden mir schon helfen).
Ich bin unselbständig angestellt und darf laut Dienstvertrag keine Nebentätigkeit ausführen(wegen Arbeitsleistung...). Ich würde aber gerne eine Firma in Hongkong gründen, da ich mit der chinesischen Bevölkerung Geschäfte tätigen möchte. Dies wären reine Onlinedienste wo alles automatisiert abläuft(keine Vor-Ort Tätigkeit bzw. Büro nötig, ..). Firma in Hongkong deshalb, da ein lokales Unternehmen meiner Meinung nach vertrauenswürdiger ist. Da ich meinen Wohnsitz in Österreich habe und auch nicht verlegen möchte, würde mich folgendes interessieren:
- Wenn ich selbst als Inhaber bei dieser Firma eingetragen bin, muss ich in Österreich mich selbständig melden, oder erfährt das mein Arbeitgeber nicht? - Ich habe nicht vor, Gewinne etc. aus dem Unternehmen zu entnehmen bzw. nach Österreich zu transferieren. Jeglicher Gewinn soll in die Firma gesteckt werden. Wie funktioniert (aufgrund des Sitzes der Geschäftsführung) die Versteuerung in Österreich? - Muss ich dem Finanzamt speziell etwas melden, oder erfährt es automatisch von der Gründung wie in Österreich? - Ich möchte weder Steuern sparen noch sonst etwas, aber möchte auch nichts falsch machen.
Wenn es soweit ist(falls es dazu kommt), nehme ich natürlich eine prof. Steuerberatung in Anspruch, aber diese ersten Fragen muss ich vorab geklärt haben, damit ich weiß ob ich das ganze nicht in die Rundablage lege.
Vielen Dank |