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Verfasst von: Charlie am 12.04.2016 18:29
 


THEMA:  Arbeitnehmerveranlagung: L1i und L17

Guten Tag,

Ich habe im Jahr 2015 für knapp unter drei Monate in der Schweiz gearbeitet, Hauptwohnsitz war aber in Österreich.
Dazu habe ich jetzt ein paar kurze Fragen:

1. Vom Arbeitgeber wurde kein Lohnzettel an das österr. Finanzamt übermittelt. Also muss ich selber das Formular L17 ausfüllen und (per Post?) an das zuständige Finanzamt übermitteln?

2. Auch wenn die Beschäftigung über mehrere Monate (durchgehend) war muss ich nur einmal das Formular L17 ausfüllen, mit den Summen aus allen drei Monaten (und dem CHF Betrag gemäß Formular L17b in Euro umgerechnet)?

3. Am Ende des Formular L17 steht
"WICHTIGER HINWEIS: Bitte übermitteln Sie keine Dokumente/Belege (nur nach Aufforderung durch Ihr Finanzamt)",
das bedeutet, ich muss nur das Formular abschicken aber die in der Schweiz erhaltenen Lohnzettel mind. 7 Jahre aufbewahren und ggf. nachträglich an das Finanzamt schicken?

4. Was muss ich dann in der Arbeitnehmerveranlagung über FinanzOnline alles beachten, nachdem ich das Formular L17 abgeschickt habe? Sind die Daten aus dem Formular L17 dann auch auf Finanzonline irgendwo vermerkt, nachdem sie vom Finanzamt maschinell erfasst wurden?

5. Ist es richtig, wenn ich folgende Eingaben im Teil L1i mache:
- Ich hatte im Jahr 2015 einen Wohnsitz oder meinen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich und war
b) bei einer ausländischen Arbeitgeberin/einem ausländischen Arbeitgeber (ohne Verpflichtung zum Lohnsteuerabzug in Österreich) beschäftigt, aber nicht Grenzgänger
- f) in einem Land tätig, für welches das Doppelbesteuerungsabkommen die Anrechnungsmethode vorsieht

Dann muss ich noch unter:

"Einkünfte für die ein Lohnausweis (Formular L 17) vorliegt
Anzahl der Lohnausweise/Lohnbescheinigungen (Formular L 17) 
über meine Bezüge gemäß a) bis e) oder bei einer ausländischen Arbeitgeberin/bei einem ausländischen Arbeitgeber (ohne Verpflichtung zum Lohnsteuerabzug in Österreich) beschäftigt."

einfach eine 1 angeben, da ich das Formular L17 ja bereits abgeschickt habe.

6. Muss ich sonst noch etwas unter L1i eintragen? Denn bis dahin habe ich auf FinanzOnline noch keine Beträge angegeben.

 

Gibt es sonst noch etwas, dass ich dann in der Arbeitnehmerveranlagung über FinanzOnline berücksichtigen muss?

 

Mit freundlichen Grüßen
Charlie

 

 

Verfasst von: gast am 13.04.2016 16:06
 


THEMA:  Arbeitnehmerveranlagung: L1i und L17

Das L17 brauchen Sie nur ausfüllen, wenn Sie Grenzgänger sind. Nur dann wird das Gehalt in Ö. besteuert. Falls Sie Sonderzahlungen bekommen hätten, müssten Sie diese im L17 herausrechnen. Sie sehen den Lohnzettel dann im FA-Online.

 

 

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