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Verfasst von: Daniela K. am 18.05.2006 13:30
 


THEMA:  Frist/ Entzug der Vollmacht
Ich habe bereits vor acht wochen meinen steuerbescheid abgegeben. meine steuerberaterin hat diesen jedoch noch nicht einmal bearbeitet. auf rückfragen reagiert sie nicht; das sekretariat ist oft unbesetzt. gibt es eine frist, innerhalb derer steuerberater die anträge bearbeiten müssen? und welche handhabe habe ich gegen einen säumigen berater?
Verfasst von: F. am 18.05.2006 13:30
 


THEMA:  Re: Frist/ Entzug der Vollmacht
Eine Frist für einen Steuerberater zur Bearbeitung seiner Fälle gibt es generell nicht. Allerdings sind für die Abgabe der Steuererklärungen Fristen vorgesehen und ein Steuerberater hat dazu ein Jahr und 4 Monate Zeit. Z.B. Die Steuererklärungen für 2001 sollten bis 30.4.2003!!! abgegeben sein - sonst sind Einzelfristerstreckungen erforderlich. Sollte es sich somit um Unterlagen für das Jahr 2001 handeln, was aus obiger Frage nicht hervorgeht, ist es logisch, daß der Steuerberater (die Steuerberaterin) erst ihre 2000ender Fälle bearbeitet und die 2001 Fälle noch nicht, da hier noch keine Sanktionen (Fristversäumnisse) vorliegen. Ich würde einfach mal nachftragen - eventuell brieflich oder per E-Mail wenn sich die Kanzlei nicht meldet. Die Handhabe ist der Entzug der Vollmacht und Beauftragung eines anderen Steuerberaters. Mit freundlichen Grüßen
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