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Verfasst von: Christoph am 30.01.2016 19:49
 


THEMA:  Bescheidanforderung

Hallo,

ich habe im Finanzonline Formular auf Abfragen->Steuerakt->Freibetrag/Ertbescheid geklickt. Danach habe ich folgende Nachricht bekommen:

Ihre Bescheidanforderung wurde in die Databox (persönlich angefordert) gestellt.

und wenn ich wieder auf den Link geklickt habe, habe ich foglende Nachricht bekommen:

Ihre Anforderung steht bereits persönlich angefordert in der Databox (gelesen oder ungelesen).

Kann jemand bitte erklären, worum es hier geht?

Muss ich es rückgängig machen?

Verfasst von: Chrostoph am 30.01.2016 19:56
 


THEMA:  Bescheidanforderung

In der Databox habe ich eien Datei gefunden. Dort steht foglendes:

"

FREIBETRAGSBESCHEID 2015 Der L o h n s t e u e r f r e i b e t r a g für das Jahr 2015 beträgt . 441 Euro

Von den im Einkommensteuerbescheid für 2013 berücksichtigten Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen werden folgende in den Freibetragsbescheid übernommen (§ 63 Abs.1 EStG 1988): Werbungskosten, die der Arbeitgeber nicht berücksichtigen konnte ................................................................................................................ 573,51 ? abzüglich Pauschbetrag (wird beim Lohnsteuerabzug automatisch berücksichtigt) ............................................................................................. -132,00 ? Jahresfreibetrag ................................................................................................................ 441,51 ? Monatsbetrag ..................................................................................................................... 36,79 ?

 

Hinweise: Wenn Sie die angeschlossene MITTEILUNG an Ihren Arbeitgeber weiterleiten, hat dieser den Freibetrag bei der Lohnverrechnung 2015 zu berücksichtigen. Dies ist jedoch nur eine vorläufige Maßnahme, die tatsächlichen Aufwendungen des Jahres 2015 sind bei der Veranlagung für das Jahr 2015 beim Finanzamt geltend zu machen. Sollten die tatsächlichen Aufwendungen geringer sein, als die im Freibetragsbescheid angeführten, so müssen Sie mit einer Nachforderung rechnen.

 

MITTEILUNG 2015 zur Vorlage beim Arbeitgeber Bei der Lohnverrechnung 2015 ist für den oben bezeichneten Arbeitnehmer folgender Freibetrag zu berücksichtigen (§ 62 Z.8 EStG 1988): Monatsbetrag in Euro ........................................................................................................ 36,79 ? Diese Mitteilung ist zum Lohnkonto zu nehmen. Wechselt der Arbeitnehmer während des Kalenderjahres den Arbeitgeber, so ist die Summe der bereits berücksichtigten Freibeträge auf dem Lohnkonto und auf dem auszustellenden Lohnzettel auszuweisen. Die Mitteilung zur Vorlage beim Arbeitgeber und der Lohnzettel sind dem ausscheidenden Arbeitnehmer auszufolgen (§§ 64 und 84 EStG 1988). Diese Mitteilung ersetzt alle bisherigen Mitteilungen zur Vorlage beim Arbeitgeber für dieses Kalenderjahr.

"

Verfasst von: Christoph am 30.01.2016 20:00
 


THEMA:  Bescheidanforderung

Dazu muss ich noch erwähnen, dass ich im Jahr 2015 von Anfang des Jahres bis Ende Oktober für den Arbeitgeber gearbeitet habe. Dann war ich im November. Dezember 2015 und Jänner 2016 arbeitslos. Im Februar 2016 fange ich mit dem neuen Job an.

Kann mir hemand bitte erklären, worum es bei dem erwähnten Betrag von 441 Euro geht. Bekomme ich den Betrag von Finanzamt oder von meinem alten Arbeitgeber, oder von dem neuen Arbeitgeber? 
Was wäre meinerseits zu tun in diesem Fall?
(Die Steuererklärung für das Jahr 2015 habe ich noch nicht abgeschlossen)

Verfasst von: gast am 31.01.2016 17:12
 


THEMA:  Bescheidanforderung

Das ist nur eine Vorauszahlung auf die zu erwartende Einkommensteuergutschrift von 2016, die in dem Fall von der Lohnverrechnung berücksichtigt werden würde.

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