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Verfasst von: wald4tler am 30.03.2015 14:07
 


THEMA:  Einkommenssteuererklärung

Hallo

Ich habe eine Frage zur Einkommensteuererklärung für Selbstständige.

Und zwar habe ich anfang des vorigen Jahres Abfertigungsbeträge bekommen, die schon länger ausständig waren.

Wo soll ich (muss ich?) das vermerken in der Einkommensteuererklärung.

 

lg

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 30.03.2015 19:53
 


THEMA:  Einkommenssteuererklärung

Diese sollten an und für sich in Ihrem Lohnzettel enthalten sein, sodass Sie diese nicht extra in der Einkommensteuererklärung anführen müssen.

Verfasst von: Gast am 31.03.2015 16:19
 


THEMA:  Einkommenssteuererklärung

danke !!

habe noch eine zusatz frage:

und zwar handelt sich um genauer zu sein um eine Insolvenz Forderung. Auf dem Zettel steht:

"..der zugesprochene Betrag wurde mit der pauschalen Lohnsteuer belastet. Erhalten Sie mit diesem Bescheid Ansprüche aus der Zeit vor dem 1. Jänner dieses Jahres, sollten Sie die Arbeitnehmerveranlagung (Jahresausgleich) zu Beginn des kommenden Kalendervierteljahres beantragen. Erfolgt die Beantragung verspätet oder nach dem 30.9 dieses Jahres, kann das Finanzamt Zinsen vorschreiben"

 

was heißt das jetzt für die Einkommenssteuererklärung?

 

danke

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