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Verfasst von: Anna am 12.03.2015 09:40
 


THEMA:  Arbeitnehmerveranlagung / Wohnungskauf

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe schon gegoogelt aber auf mich passende Antworten habe ich noch nicht gefunden.

Wir haben uns eine Wohnung gekauft, dass ich davon leider nichts in die Arbeitnehmerveranlagung gegeben darf habe ich schon herausgefunden. Wir haben allerdings das Bad saniert bzw. komplett neu gemacht. Das darf ich doch in die Veranlagung geben oder? Wir haben dafür die Sanierung eine Firma beauftragt. Die Rechnung beträgt ca. 7000 Euro. Davon ist das meiste Material (Badewanne, Fliesen, Duschkabine, Waschbecken aber auch Verbrauchsmaterial für Rohre usw.) aber auch Arbeiterkosten. Nun ist es so, dass wir relativ viel selbst erledigt haben, das Material aber von der Firma bezogen haben.  Daher sind die Materialkosten im Vergleich zu den Arbeitskosten relativ hoch. Meine Frage ist nun: Darf ich die gesamte Rechnung reingeben, obwohl wir z.B. selbst verfliest haben. Auf der Rechnung ist aber nicht ersichtlich, für welche Arbeit die Arbeiterkosten verrechnet worden sind. Duschkabine wurde von uns montiert, die Badewanne aber von der Firma usw! Oder muss ich von der Firma eine expliziete Auflistung verlangen oder nur die Arbeiterkosten reingeben?

Das Bodenabschleifen durch eine Firma darf ich nicht reingeben oder?

Vielen Dank im Voraus. 

Freundliche Grüße

Verfasst von: Johanna am 15.03.2015 16:08
 


THEMA:  Arbeitnehmerveranlagung / Wohnungskauf

Vorausgesetzt, es handelt sich um Ihre Wohnung (Ihr Hauptwohnsitz), so kann der Kauf ebenso wie die Sanierung bei den Topfsonderausgaben eingetragen werden, jedoch nur der im betreffenden Kalenderjahr bezahlte Betrag. Bei Krediten ist die jeweilige Kreditrate abschreibbar.

Anders verhält es sich, wenn die Wohnung als Anlage, zur Weitervermietung gedacht ist. Die Aufteilung der Kosten auf mehrere Jahre besprechen Sie am besten mit einem Stb.

LG Johanna

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