Grüßgott,
ich bin österreichischer Staatsbürger und hatte letztes Jahr einen Konsulentenvertrag bei der UNIDO in Wien. Die Einkünfte daraus muss ich in Feld 725 eingeben. Allerdings muss ich laut BMF zusätzlich das Formular L1i ausfüllen (da Einkünfte von einer internationalen Organisation), kann diese Einkünfte in Feld 359 eingeben und brauche kein Formular L17 abzugeben.
Wenn ich L1i entsprechend ausfülle, berechnet FinanzOnline aber, dass ich eine Rückforderung zu begleichen habe. Dabei dachte ich, dass Einkünfte von internationalen Organisationen (im speziellen UNIDO) in Österreich steuerfrei sind? Wenn ich Formular L1i nicht ausfülle wird laut Vorausberechnung auf FinanzOnline keine Rückforderung fällig. Was stimmt nun?
Danke für Eure Hilfe, David |