Fall:
Ein Drittländer (zB aus China) unterrichtet für eine Fachhochschule bzw. Univesität (Österreich) an einer Universität in Vietnam (Parnter-Uni, Abkommen).
Diese Kosten hat in Ö die FH bzw. Uni zu tragen.
Wie ist dies zu versteuern? Sozialversicherung? Einkommensteuer?
Welches Recht ist anzuwenden.
Doppelbesterungsabkommen (Österreich-Vietnam, Österreich-China) hilft mir auch nicht wirklich weiter - da ja 3 STaaten involviert sind.
Bitte um eure Hilfe - mir würde es schon helfen, welche Rechtsquelle..
DANKE |