Guten Tag,
zur Erklärung ich bin bin Selbstständig, gerinigfügig Angestellt und auch noch freier Dienstnehmer (natürlich bei verschiedenen Firmen).
Ich möchte jetzt gerne meine Einkommenssteuererklärung machen, und da haben ich einige Fragen:
"Anzahl der inländischen gehalts- oder pensionsauszahlenden Stellen" - wieviele muss ich hier eintragen? nur das gerinigfügigen Angestelltenverhältnis, oder auch das freie Dienstverhältnis? wenn ich nämlich 2 eintrage, schreib FinanzOnline, dass es noch auf Lohnzettel warten muss, obwohl ich bei der Stuerkontoanfrage sehe, dass diese da sind.
Oder muss ich das freie Dienstverhältnis als selbstständige Arbeit ansehen und dort dazurechnen?
Zusätzlich sehe ich bei der Steuerkontoabfrage, dass ein Unternhemen meine Einkünfte lt. §109a ans Finanzamt übermittelt hat (W18) - hier rechne ich aber als neuer Selbstständiger ab. Muss ich jetzt dieses Einkommen auch als "Anzahl der inländischen gehalts- oder pensionsauszahlenden Stellen" dazurechnen? Eingtlich nicht, weil es ja Einkünfte aus selstständiger Arbeit sind.
Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt.
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Birgit |