Guten Tag,
ich bin Einzelunternehmer und überlege die Anschaffung eines Kleinbusses/Fiskal-LKW lt. Liste des BMF.
meine Frage betrifft unter anderem den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag:
Gilt ein Vorführwagen bzw. Tageszulassung eines Händlers steuerlich als Neuwagen oder als Gebrauchtwagen?
Kann dafür der investitionsbedingten Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden?
Wenn ja, welche Grenzen gelten für das Fahrzeug an Kilometer oder Zulassungsdauer? (z.B. ein Fahrzeug mit Erstzulassung 09/2013 durch den Händler und 3000 Kilometer)?
Vielen Dank |