Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Andrea Muehlbacher am 19.09.2013 18:56
 


THEMA:  Freier DV, Selbständig und Angestellt - Einkommenssteuer und SVA-Meldung ?

Ich bin seit 3 Jahren in einem Angestelltenverhältnis (Teilzeit - 14x ca1230 brutto) und auch als neue Selbständige (niedergelassene Psychologin) tätig. Bisher hat mein Einkommen aus der Selbständigkeit die Versicherungsgrenze (SVA) nicht überschritten. Seit 2013 ist nun noch zusätzlich ein freies Dienstverhältnis (Beratungsstelle) dazugekommen (wird auf ca. € 6000 im laufenden Jahr kommen). SV-Beträge werden abgezogen.
Das Einkommen aus meiner selbständigen Tätigkeit (niedergel. Psy) wird auch im Jahr 2013 - nach Abzug der Betriebsausgaben - unter der Versicherungsgrenze (etwa 4500 nach meiner Info) bleiben. Geschätzt werden es für dieses Jahr Einkünfte von ca. 4000 Euro sein).
Es stellen sich mir nun folgende 2Fragen:
- Muss ich bei der Einkommenssteuererklärung nun 2x das Formular E1a ausfüllen (also 2 getrennte Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen führen?) 1x für den freien DV und einmal für die Selbständigentätigkeit? Und wo trage ich die beiden Beträge dann in E1 ein? Oder addiere ich sie und trage sie an einer Stelle ein?
- Bin ich verpflichtet, mich in diesem Fall bei der SVA zu melden? OHNE Einberechnung des freien DV bleiben meine Einkünfte aus der Selbständigentätigkeit wie gesagt ja unter der Versicherungsgrenze. Unterliegt mein Einkommen aus dem freien DV einer Pflichtversicherung bei der SVA oder der GKK??

Vielen Dank schon mal für Antworten.
Andrea Mühlbacher.

Verfasst von: Mixduradaxl am 20.09.2013 07:35
 


THEMA:  Freier DV, Selbständig und Angestellt - Einkommenssteuer und SVA-Meldung ?

Sehr geehrte Frau Mühlbacher, die Beantwortung Ihrer Fragen sprengt den Rahmen dieses Forums. Ich biete Ihnen aber gerne ein kostenloses Erst-Beratungsgespräch an. Bitte vereinbaren Sie unter Tel. 0681-10209429 einen Termin. 

Verfasst von: Halik Mag. Sabine, Steuerberaterin am 24.09.2013 14:57
 


THEMA:  Freier DV, Selbständig und Angestellt - Einkommenssteuer und SVA-Meldung ?

Ob Sie ein oder zwei Formulare E1a benötigen, hängt von der Art der Tätigkeit ab. Ist es unter eine Branchenkennzahl zu subsumieren, kann man eine Erklärung nehmen, hat aber die Einnahmen aufzuschlüsseln. In die Kennzahl 9040 kommen die Einnahmen aus Werkvertrag, in die Kennzahl 9050 die Einnahmen aus dem freien Dienstvertrag. Hier empfiehlt sich eine Abfrage der Meldung im Finanz-Online. Beim freien Dienstvertrag wird vom Dienstgeber eine Meldung an das Finanzamt erstattet - ähnlich einem Lohnzettel. Wichtig ist die Erfassung der bezahlten SV-Beiträge als Betriebsausgabe.

Die SVA erhält Ihren Einkommensteuerbescheid und durch eine Abfrage beim Hauptverband der SV-Träger erkennen sie, dass ein Teil Ihrer Einnahmen aus einem freien Dienstverhältnis stammt, wo schon Sozialversicherung abgezogen wurde.

An die SVA müssen Sie sich nur wenden, wenn Ihr Gewinn als niedergelassene Psychologin die Versicherungsgrenze übersteigt. Hier würde ich eine Meldung im laufenden Jahr empfehlen und aus Gründen der Steuerersparnis auch eine Einzahlung.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Sabine Halik   www.stb-halik.at

 

 

 

Verfasst von: Andrea M. am 25.09.2013 20:10
 


THEMA:  Freier DV, Selbständig und Angestellt - Einkommenssteuer und SVA-Meldung ?

Erstmal vielen Dank für die Antworten.
Das hilft mir schon mal sehr weiter.
mlg, Andrea Mühlbacher.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 3.15.0.151 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.