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Verfasst von: Moni am 05.09.2013 16:08
 


THEMA:  2 Jobs

Hallo!

 

Habe 2 Jobs, erst als je 20 h (1 mal Brutto 1700, 1 mal brutto 1200).

nun stocke ich einen Job nur für 5 Monate auf 30 h (brutto 2555, der andere bleibt bei 20 h und brutto 1200) insgesamt arbete ich dann 50h.

Kann mir jemand sagen, ob:

a) 50 h erlaubt sind, es sind beides Kollekivverträge (einer davon BAGS), soweit ich das verstanden habe, sollte ich als Höchstarbeitszeit nicht mehr als 48h in der Druchrechnungszeit von 17Wochen haben, ist das so streng? kann man da Urlaub nehmen, dass das wieder sinkt?

 

b) wieviel bleibt mir dann netto?

 

c) wieviel Sozialversicherung muss ich nachzahlen?

 

Danke für Hilfe. muss man sich echt überlgen für was man sich da so abrackert!

LG. Moni

 

 

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 30.09.2013 15:57
 


THEMA:  2 Jobs

nach meiner Information gelten die 48 Stunden für den Arbeitgeber.

Wenn Sie selbst mehr arbeiten wollen, bei verschiedenen Arbeitgebern, sollte das kein Problem sein.

Wenn beide Jobs echte Dienstverhältnisse sind, dann zieht bereits der Arbeitgeber die Sozialversicherung ab.

Es wird auch gleich von beiden die Lohnsteuer einbehalten.Allerdings kommt es durch den Jahresausgleich zu einer Steuernachzahlung:der Teil des Einkommens, der 25.000,-- übersteigt, wird mit 43,2% nachversteuert.

Verfasst von: Moni am 27.10.2013 08:12
 


THEMA:  2 Jobs

Vielen Dank für ihre Antwort!

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