ich hätte bitte eine Frage zur Verwendung von Fantasienamen in Rechnungen:
Kurze Details, Einzelunternehmer mit Regelbesteuerung, kein Firmenbucheintrag.
WKO hat mir mitgeilt, ich könnte trotzdem einen Phantasienamen auf Eingangs- und Ausgangsrechnungen führen? Da sowieso der Firmenname durch meinen ganzen Namen auf den Rechnungen oben ist.
Fantasiename (Beispiel):
HARALDINIO Harald Hutter Adresse PLZ Ort
ist das so erlaubt, oder darf ich wirklich nur Harald Hutter als Firmenname auf Eingangs- und Ausgangsrechnungen verwenden?
Ja, Firmennamen sollen sogar draufstehen, ist doch die beste Werbung.
Entschiedend ist, dass AUCH der volle Name draufsteht und auch sonst alle Merkmale einer USt.-gerechten Rechnung vorhanden sind: Adresse, Datum, laufende Nummer, ...