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Verfasst von: baldstudierender am 21.08.2013 11:37
 


THEMA:  Absetzen von Studiengebühren und sonstigen Aufwändungen

Guten Tag,

 

da ich demnächst vorhabe, mich in meinem erlernten Beruf (Informatiker mit LAP) weiterzubilden, werde ich ein Fernstudium an einer deutschen Uni machen.

Dort sind Kosten von 300€/Monat für 36 Monate gelistet ... sowie auch noch 695€ für die Bachelorprüfung.

Meine Frage hierzu ist nun, ob ich diese Kosten in Österreich absetzen darf, obwohl es an einer deutschen Uni wäre.Natürlich bin ich voll berufstätig (deshalb auch Fernstudium) und habe ein Einkommen :)

Ich  habe gelesen, dass man auch andere Aufwändigungen wie z.b. Büromaterial, Internetkosten, die Anschaffungs eines Laptops und dergl. absetzen darf.

Im speziellen Fall wären das bei mir nur die Kosten für eine Internetleitung (ist für das Fernstudium notwendig) sowie auch Reisekosten für verpflichtende Seminare.

Darf ich hier eine Internetleitung, die ich bereits seit Jahren habe, und natürlich nur privat nutze dennoch absetzen?

Wegen Reisekosten: Darf ich hier jeden Aufwand absetzen? Ich würde immer mit dem Auto fahren und hätte somit vorwiegend Sprit und Parkkosten. Eine Art km-Geld wie bei Reisetätigkeit für den Dienstgeber gibt es in diesem Fall jedoch nicht oder?

Darf ich eventuelle Hotelkosten bereits ab dem ersten Tag absetzen (für ein z.b. 2tägiges Seminar)?

 

Und zum Abschluss:
Fallen sämtliche Kosten in den Bereich Werbekosten bei der Arbeitnehmerveranlagung? (Fachliteratur und dergl. hat ja glaube ich einen eigenen Bereich)

 

Mit besten Grüßen

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 21.08.2013 13:32
 


THEMA:  Absetzen von Studiengebühren und sonstigen Aufwändungen

Sie können sämtliche von Ihnen genannten Kosten als Werbungskosten absetzen, auch Kilometergeld.

Von den Internetkosten wäre u.U. ein Privatanteil auszuscheiden.

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