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Verfasst von: gertraud am 20.02.2013 11:27
 


THEMA:  Studienbeihilfe zurückzahlen - ist das steuerlich absetzbar?

Liebe Steuerberater,

mein Sohn muss die erhaltene Studienbeihilfe zurückzahlen, weil er im Kalenderjahr zuviel verdient hat. Kann er diese Rückzahlung steuerlich in der ANV absetzen?

Danke, Gertraud

 

Verfasst von: Stephanie am 19.03.2013 13:56
 


THEMA:  Studienbeihilfe zurückzahlen - ist das steuerlich absetzbar?

Da die Studienbeihilfe keine Einnahme ist kann sie im Umkehrschluss auch nicht abgesetzt werden! Für den Zeitraum in dem Ihr Sohn keine Studienbeihilfe bezogen jedoch Lohnsteuer entrichtet hat, können Kosten iZm dem Studium abgesetzt werden, zB Fachliteratur.

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