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Verfasst von: Krenn Ulrich am 19.02.2013 14:06
 


THEMA:  NOVA zahlung bei umtypisierung LKW / Kastenwagen auf PKW / Wohnmobil

Hallo!

Ich würde gerne meinen Kastenwagen (in österreich zugelassen und NOVA befreit) nach erfolgten Umbau in ein Wohnmobil umtypisieren lassen.

Es findet somit ein Fahrzeugartwechsel von NOVA befreit in NOVA pflichtig statt.

Kommt auch heir der CO2 Strafsteuermalus zu tragen?

Welches Beratungsunternehmen (Graz/ Umgebung) könnte mich bei der korrekten Berechnung der Abgabe unterstützen?

Den Gebrauchtwagen kaufte ich übrigens vor 2 Jahren als Privatperson bei einem Vertragshändler.

Besten Dank im Voraus!

Mfg

Krenn Ulrich

Verfasst von: C am 21.02.2013 09:40
 


THEMA:  NOVA zahlung bei umtypisierung LKW / Kastenwagen auf PKW / Wohnmobil

Hallo Herr Krenn,

bei der Berechnung der NOVA kommt auch in diesem Fall der Malus zur Anwendung. Da es sich Ihren Angaben gemäß um ein bisher nicht der NOVA unterworfenes Fahrzeug handelt, wird als Bemessungsgrundlage der "gemeine Wert" herangezogen (d.h. jener Wert, der bei einer Veräußerung zu erzielen wäre).

Weiters haben Sie innerhalb eines Monats ab Änderung eine Abgabenerklärung (Selbstberechnung der NOVA) beim FA (Fa Ihres Hauptwohnsitzes) einzureichen und die NOVA abzuführen.

Bzgl. der Auswahl eines Steuerberaters in der Nähe Graz Umgebung empfehle ich Ihnen auf der Seite der Kammer der Wirtschaftstreuhänder zu recherieren. (www.kwt.or.at). Hier finden Sie ein Verzeichnis der Treuhänder.

Mit freundlichen Grüßen

C

 

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