Hallo,
als Unternehmen darf man sich die Vorsteuer für Reisekosten abziehen. Welcher Umsatzsteuersatz ist aber bei der Weiterverrechnung an den Klienten zu verrechnen, wenn zB Taxikosten mit 10 % USt vom Mitarbeiter verursacht wurden? Müssen diese auch bei der Fakturierung an den Klienten mit diesem Steuersatz weiterverrechnet werden oder kommt der Normalsteuersatz von 20 % zur Anwendung? Anmerkung: die Hauptleistung der Honorarnote sind steuerliche Beratung.
Wo finde ich die rechtliche Grundlage?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!
Freundliche Grüße
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