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Verfasst von: Martin Eckart am 25.01.2013 22:51
 


THEMA:  Einfamilienhaus-Neubau: reines Arbeitszimmer für Gewerbe absetzbar?

Sehr geehrte Leser,

Wir bauen zur Zeit ein Einfamilienhaus zu Wohnzwecken (bzw. lassen bauen).

Dieses Haus hat ein etwa 14m² großes Arbeitszimmer/Büro eingeplant, das wir dafür nutzen möchten, unsere nebenberuflichen Tätigkeiten (Grafik, Webdesign) örtlich nahe und unkompliziert, aber etwas abgetrennt vom "Privaten" durchführen zu können. Der Raum ist in der jetzigen Konstellation ausschließlich für diesen Zweck gedacht – aber auch mit dem Hintergedanken errichtet, dass wir in fernerer Zukunft einmal ein weiteres Ausweichzimmer zur Verfügung zu hätten, falls sich an unserer vorhergesehenen Lebenssituation etwas verändern sollte. Er ist zugänglich über den (privaten) Hausflur, hat also keine eigene Eingangstüre, Stromzähler, etc., da wir keine Kunden "repräsentativ" empfangen werden.

Ich selbst habe dabei einen Gewerbeschein, meine Frau arbeitet freiberuflich (und in geringerem Umfang). Wir sind beide zusätzlich bei Unternehmen angestellt, die Nebenberufe sind eher ein Zuverdienst und wir wollen die Aufwände entsprechend klein halten. Wir sind beide gleichermaßen Besitzer des Hauses.

Nun ist die Frage ob und wie wir diesen Raum am besten steuerlich geltend machen können. Über unsere normale Arbeitnehmer-Veranlagung können wir ja die Kreditraten zur Schaffung von Wohnraum als gedeckelte Sonderausgabe angeben. Da der Raum aber unserem Nebenberuf zugute kommt (wir ersparen uns die Miete für einen Büroraum), kann hier über die E1-Erklärung "mehr" zurück geholt werden und wie wäre das zu vermerken? Kann für Heizung und Strom ein Teil der Haushaltsbetriebskosten herangezogen werden (dokumentiert, oder einfacher als ein konservativ geschätzter Pauschalbetrag)?

Wenn die Frage zu komplex zur Beantwortung ist, werden wir natürlich einen Steuerberater zurate ziehen – ich wüsste nur vorab gerne in Grundzügen ob das möglich ist und welche Stichworte mir etwas weiter helfen.

vielen Dank für jeden Ratschlag
Martin Eckart

Verfasst von: Halik Mag. Sabine, Steuerberaterin am 26.01.2013 12:47
 


THEMA:  Einfamilienhaus-Neubau: reines Arbeitszimmer für Gewerbe absetzbar?

Bei betrieblichen Einkünften (Gewerbebetrieb, selbständige Tätigkeit) ist der Ansatz eines Arbeitszimmers möglich.

Man nimmt dabei einen Plan des gesamten Objektes, setzt die Fläche des Arbeitszimmers zur Gesamtfläche in eine Relation und berechnet mit dem ermittelten Prozentsatz die Kosten für das Arbeitszimmer. Sie nehmen z.B. die gesamten Stromkosten pro Jahr und multiplizieren mit dem Prozentsatz für das Arbeitssatz.

Bei einem neu errichteten Gebäude wird man die gesamten Anschaffungskosten errechnen, von diesem Betrag den Anteil für das Arbeitsszimmer errechnen und je nach Art Ihrer Tätigkeit werden 2 % oder 3 % Abschreibung pro Jahr berechnet.

Wichtig ist, dass dieser Raum bei einer Prüfung auch als Arbeitszimmer angesehen werden kann. Bett und Fernseher sollten dort nicht vorhanden sein.

Für Rückfragen bzw. weiteren Berechnungen mit konkreten Zahlen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Sabine Halik   www.stb-halik.at

Verfasst von: Martin Eckart am 29.01.2013 13:05
 


THEMA:  Einfamilienhaus-Neubau: reines Arbeitszimmer für Gewerbe absetzbar?

Vielen dank für die Rückmeldung - das hilft mir schon sehr weiter :-)
Grundsätzlich verstehe ich wie es funktioniert – konkrete Zahlen wären (gerundet):

Hausbaukosten: 375.000 inkl. Ust!   (Hausbau, Erdarbeiten, Anschlüsse, etc. etc.)
Grundstückskosten: 175.000  (sind diese zu berücksichtigen? Es ist ein großer Garten mit dabei, der dem Gewerbe natürlich überhaupt nichts "nützt")

Wohnnutzfläche: 150m²
Arbeitszimmerfläche: 15m²
--> Faktor 1/10

Nutzung des Arbeitszimmer durch 2 Selbständige (nebenberuflich), Jahresumsätze ca. 20.000€ + 5.000€
Tätigkeit ist Webdesign, Grafik, Illustration – also nahezu reine Computer/Büroarbeit
Der Raum wird ausschließlich für diesen Zweck genutzt

Heizung, Wasser, Strom-Kosten sind noch nicht exakt festzustellen ... ich gehe mal pauschal von 150€/Monat fürs gesamte Objekt aus.

Meine Rechnung wäre also (bei 3% Abschreibung pro Jahr und ohne Berücksichtigung des Grundstückes):
(375.000€ * 3/100 + 150€ * 12) / 10 = 1.305€

Somit bleiben für mich noch diese Fragen offen:
– Treffen 2% oder 3% Abschreibung/Jahr zu?
– Unter welcher Position gebe ich das bei der Steuererklärung an?
– Müssten wir die Position nochmal splitten zwischen meiner Frau und mir? Halb-Halb, nach Umsatz oder nach Vereinbarung?
– Wie sieht es mit der bezahlten Umsatzsteuer für den Hausbau aus?

vielen Dank und schöne Grüße
Martin Eckart

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