Sehr geehrte Leser,
Wir bauen zur Zeit ein Einfamilienhaus zu Wohnzwecken (bzw. lassen bauen).
Dieses Haus hat ein etwa 14m² großes Arbeitszimmer/Büro eingeplant, das wir dafür nutzen möchten, unsere nebenberuflichen Tätigkeiten (Grafik, Webdesign) örtlich nahe und unkompliziert, aber etwas abgetrennt vom "Privaten" durchführen zu können. Der Raum ist in der jetzigen Konstellation ausschließlich für diesen Zweck gedacht – aber auch mit dem Hintergedanken errichtet, dass wir in fernerer Zukunft einmal ein weiteres Ausweichzimmer zur Verfügung zu hätten, falls sich an unserer vorhergesehenen Lebenssituation etwas verändern sollte. Er ist zugänglich über den (privaten) Hausflur, hat also keine eigene Eingangstüre, Stromzähler, etc., da wir keine Kunden "repräsentativ" empfangen werden.
Ich selbst habe dabei einen Gewerbeschein, meine Frau arbeitet freiberuflich (und in geringerem Umfang). Wir sind beide zusätzlich bei Unternehmen angestellt, die Nebenberufe sind eher ein Zuverdienst und wir wollen die Aufwände entsprechend klein halten. Wir sind beide gleichermaßen Besitzer des Hauses.
Nun ist die Frage ob und wie wir diesen Raum am besten steuerlich geltend machen können. Über unsere normale Arbeitnehmer-Veranlagung können wir ja die Kreditraten zur Schaffung von Wohnraum als gedeckelte Sonderausgabe angeben. Da der Raum aber unserem Nebenberuf zugute kommt (wir ersparen uns die Miete für einen Büroraum), kann hier über die E1-Erklärung "mehr" zurück geholt werden und wie wäre das zu vermerken? Kann für Heizung und Strom ein Teil der Haushaltsbetriebskosten herangezogen werden (dokumentiert, oder einfacher als ein konservativ geschätzter Pauschalbetrag)?
Wenn die Frage zu komplex zur Beantwortung ist, werden wir natürlich einen Steuerberater zurate ziehen – ich wüsste nur vorab gerne in Grundzügen ob das möglich ist und welche Stichworte mir etwas weiter helfen.
vielen Dank für jeden Ratschlag Martin Eckart |