Sehr geehrte Damen und Herren
im Rahmen der doppelten Haushaltsführung (vom Finanzamt anerkannt) mache ich Familienheimfahrten geltend. Das Finanzamt hat in diesem Jahr die Aufwendungen für die Bahncard nicht anerkannt mit dem Hinweis, dass Werbungskosten nicht aufgeteilt werden dürfen (Aufteilungsverbot) und dass die Bahncard eine Anschaffung ist, die auch der privaten Lebensführung dient, und daher nicht absetzbar sind. Die Bahncard wurde außer für eine Dienstreise ausschließlich für Familienheimfahrten genutzt, so dass diese Kosten m. E. in voller Höhe absetzbar sein müssen. Bezugnehmend auf obigen Forenbeitrag von Frau Weiß "beruflicher Teil absetzbar" scheint das Finanzamt hier aber anderer Auffassung zu sein.
Oliver |