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Verfasst von: Marcel Liebherr am 23.12.2004 08:26
 


THEMA:  Maturaschulen (WIFI, AK, etc.) Kosten
Ich habe im Zeitraum 2001-2003 die Matura über die WIFI nachgeholt. Mittlerweile mache ich in ein berufsbegleitendes Studium zum Wirtschaftsingenieur. Laut einem DerStandard-Artikel sollen angeblich laut einer Gesetzesänderung Ausbildungskosten im Rahmen einer Umschulung inklusive der Kosten für die dafür zu absolvierende Maturaschule rückwirkend bis 2003 von der Steuer absetzbar sein. In einem Telefonat mit dem Wohnsitzfinanzamt wurde mir gesagt, dass dies aber wegen der Allgemeinheit der Matura "nicht" der Fall sei. Gibt es nun die Möglichkeit für das Jahr 2003 diese Kosten abzusetzen oder nicht?
Verfasst von: FM Steuerberatung GmbH am 23.12.2004 08:26
 


THEMA:  Re: Maturaschulen (WIFI, AK, etc.) Kosten
Es ist richtig, das Aus- und Fortbildungsmaßnahmen ab der Veranlagung 2003 absetzbar sind. Dies gilt für sowohl für Studiengebühren, Kurskosten etc., als auch für alle anderen Ausgaben, die durch die Ausbildung bedingt sind (zB Bücher). Als Aus- und Fortbildung in diesem Sinne gelten alle Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit einer ausgeübten beruflichen oder verwandten Tätigkeit ODER Umschulungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf einen anderen Beruf. Auch Aufwendungen für AHS und Studium sind demnach steuerlich abzugsfähig, es kommt aber auf den Zusammenhang mit einer ausgeübten beruflichen Tätigkeit oder einer Umschulung an. Dieses Erfordernis wird von der Finanzverwaltung eher streng ausgelegt. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Aufwendungen ursächlich mit Ihrem Beruf zusammenhängen und daher die Voraussetzungen für die Abzugsfähigkeit erfüllen, würde ich die Aufwendungen als Werbungskosten in der Veranlagung geltend machen. Wenn die Aufwendungen vom zuständigen Finanzamt nicht anerkannt werden, können Sie im Berufungsweg den Gegenbeweis antreten. In diesem Falle würde ich Ihnen aber empfehlen, einen Steuerberater hinzuzuziehen.
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