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Verfasst von: Gast am 18.09.2012 10:51
 


THEMA:  Erträge 9040 oder 9050

Sehr geehrte Damen und Herren!

Meine Frage bezieht sich auf die Einkommensteuererklärung 2011.

Zählen folgende Erträge zur Kennzahl 9040 oder 9050 (Formular E1a):

1) Einkünfte aus freien Dienstverhältnissen (Serviceverträge im Rahmen eines Gewerbebetriebes sowie Selbstständige Tätigkeit als Journalist bei einer Zeitung)

2) Einkünfte basierend auf mündlichen Vereinbarungen (jedoch ebenfalls lanfristige Zusammenarbeiten mit monatlicher Abrechnung; Teil des Gewerbebetriebs)

Ich bin nach dem GSVG selbst versichert (seit 2012 voll, 2011 nur Unfallversicherung bei der SVA aufgrund Kleinunternehmerregelung sowie Mitversicherung bei einer anderen Kasse).

Danke im Voraus für Ihre Antwort

Verfasst von: Halik Mag. Sabine, Steuerberaterin am 19.09.2012 15:59
 


THEMA:  Erträge 9040 oder 9050

Ich würde Ihnen raten, eine Abfrage der Lohnzettel bzw. Mitteilungen gemäß § 109a EStG im Finanz-Online zu machen. Dann erfassen Sie die Erträge, von denen eine Mitteilung vorliegt, unter Kennzahl 9050, den Rest bei 9040.

Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Sabine Halik   www.stb-halik.at

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