Sehr geehrte Damen und Herren!
Meine Frage bezieht sich auf die Einkommensteuererklärung 2011.
Zählen folgende Erträge zur Kennzahl 9040 oder 9050 (Formular E1a):
1) Einkünfte aus freien Dienstverhältnissen (Serviceverträge im Rahmen eines Gewerbebetriebes sowie Selbstständige Tätigkeit als Journalist bei einer Zeitung)
2) Einkünfte basierend auf mündlichen Vereinbarungen (jedoch ebenfalls lanfristige Zusammenarbeiten mit monatlicher Abrechnung; Teil des Gewerbebetriebs)
Ich bin nach dem GSVG selbst versichert (seit 2012 voll, 2011 nur Unfallversicherung bei der SVA aufgrund Kleinunternehmerregelung sowie Mitversicherung bei einer anderen Kasse).
Danke im Voraus für Ihre Antwort |