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Verfasst von: Elisabeth am 07.03.2012 09:02
 


THEMA:  Freibetragsbescheid

Hallo,

ich habe für 2010 bei den Sonderausgaben "Summe aller Beiträge sowie Rückzahlungen von Darlehen und Zinsen, die zur Schaffung und Errichtung oder Sanierung von Wohnraum geleistet wurden" xxx€ angegeben, 2011 yyy€. Das sind Werte, die unsere Genossenschaft uns gegeben hat (die Wohnungen wurden 2010 neu gebaut). Jetzt habe ich einen "Freibetragsbescheid 2012" erhalten, in dem "ein Viertel der Aufwendungen für Personenversicherungen, Wohnraumschaffung und -sanierung, Genuss-Scheine und junge Aktien (Topf-Sonderausgaben)" - abzüglich des Pauschalbetrags von 60€ - angegeben sind, sprich: zzz€. Wenn ich es richtig verstanden habe, soll dieser Betrag also 2012 gleich vom Arbeitgeber berücksichtigt werden, oder?

Wie schaut das dann bei der Arbeitnehmerveranlagung 2012 aus? Ich nehme an, dass ich wie 2011 wieder einen Betrag von der Genossenschaft erhalten werde (der bezieht sich auf die Miete) - kann ich den ganz normal angeben? Muss ich dann auch irgendwo angeben, dass die zzz€ von meinem Arbeitgeber berücksichtigt werden? Worauf muss ich achten, dass das alles ordentlich abläuft und keine Rückzahlungen von mir gefordert werden können? Oder soll ich den Bescheid einfach gar nicht meinem Arbeitgeber geben und die zzz€ zusätzlich zu dem neuen Wert in der ANV 2012 angeben? Ich weiß auch nicht genau, was mit dem "Viertel" gemeint ist. Heißt das, dass ich diesen Betrag insgesamt 4x angeben kann?

Ich würde mich freuen, wenn mich jemand ein bisschen aufklären könnte.

Liebe Grüße, Elisabeth

Verfasst von: Sandra am 07.03.2012 16:16
 


THEMA:  Freibetragsbescheid

Ein Viertel deshalb, da es sich bei diesen Sonderausgaben um Topfsonderausgaben handelt. Diese werden immer nur zu einem viertel berücksichtigt. Z.B. Wenn Sie € 2.000,00 geltend machen, werden nur € 500,00 im Bescheid berücksichtigt.

Ich persönlich würde vom Freibetragsbescheid abraten, denn wenn der Betrag nicht stimmt, der Ihnen Ihr Arbeitgeber monatlich berücksichtigt, kann es zu einer Nachzahlung kommen. Besser finde ich, dies einmal jährlich bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend zu machen.

Verfasst von: Elisabeth am 08.03.2012 12:44
 


THEMA:  Freibetragsbescheid

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Also gebe ich den Bescheid nicht meinem Arbeitsgeber, ignoriere den Betrag, der auf dem Bescheid steht und mache am Ende des Jahres ganz normal die Arbeitnehmerveranlagung mit den neuen Werten, die für dieses Jahr gelten, oder?

Verfasst von: Sandra am 08.03.2012 16:35
 


THEMA:  Freibetragsbescheid

Genau.

Wie gesagt, gibt immer wieder Leute die es machen und die es vorteilhaft finden, dass es ihnen gleich berückscihtigt wird und sie so auch gleich etwas davon haben. Ich rate aber eher ab. Und wenn Sie bei der nächsten Arbeitnehmerveranlagung "Ich wünsche keinen Freibetragsbescheid" ankreuzen, werden Sie diesen Bescheid gar nicht erst erhalten.

Verfasst von: Manuel am 16.04.2012 08:22
 


THEMA:  Freibetragsbescheid

hi!

habe soeben auch einen erhalten. nun weiss ich ja eher bescheid. also bringt der mir eigentlich im endeffekt gar ncihts. ich kann mir die ersparnis, wenn ich den freibetragsbescheid dem arbeitgeber gebe, auch  bei arbeitnehmerveranlagung holen.

mfg

Verfasst von: Enghwa am 18.06.2012 05:06
 


THEMA:  RE: Freibetragsbescheid
Das doch Beschiss.Ich hab nicht eine einzige bemkmoen und das bei zig Antr gen :(.Und bei der einen Ref. Nr. will mir diese dumme Seite nicht mein Passwort zukommen lassen udn das schon seit Wochen, so kann das nichts werden.Wurde bestimtm gar nicht erst in der Auslosung ber cksichtigt .. KLAGE! :(Kann man nix machen, irgendwie haben einige ein Riesengl ck udn viele viele andere gehen mal wieder leer aus.
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