Der Begriff "Kleinunternehmer" bezieht sich lediglich auf die Umsatzsteuer. Bis 30.000,- ist keine USt. zu verrechnen und abzuführen. Da ist die sogenannte Kleinunternehmer-Regelung.
Die anderen Beträge betreffen auch nur kleine Unternehmer, 4.500,- ist die SV-Grenze (wenn man auch unsselbstständig ist), ca. 6000,- ist die SV-Grenze, wenn man nur selbstständig ist. Ab 11.000,- muß man als Selbstständiger eine Einkommenstuer zahlen, ab 12.000,- beginnt bei Unselbstständigen die Lohnsteuerpflicht.
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