Ich habe mich im vergangenen Jahr im August selbständig gemacht, da mein Arbeitgeber mich mangels Aufträge entlassen mußte und ich wollte nicht arbeitslos zu werden.
Der Sachbearbeiter beim Finanzamt hat mich bei der Anmeldung offenbar als Einzelunternehmer eingestuft, ich sollte dann bereits im November 2011, also nach nur ca. 3 Monaten 750,00 Euro Einkommensteuervorauszahlung leisten. Dazu war ich aufgrund der ganzen Investitionen, um meinen neuen Imbiss-Stand winterfest zu machen, gar nicht in der Lage. Ich habe dann schnellstmöglich am Anfang des Jahres meine Steuererklärung abgegeben, nunmehr wird der Betrag nach Auskunft des Sachbearbeiters wohl entfallen. Für das 1. Quartal 2012 habe ich nunmehr bereits 187,00 Euro voraus zahlen müssen.
Wäre die Kleinunternehmerregelung nicht besser für mich gewesen? Und kann ich das noch ändern? Ich hoffe für das Jahr 2012 auf einen Jahresumsatz von ca. 48.000 Euro, meinen Gewinn kann ich noch nicht abschätzen. Er wird aber sicherlich nicht wesentlich höher als 10.000 Euro sein, ich muß ja auch davon leben können. Bin ich bei der Kleinunternehmerregelung von Einkommenssteuer befreit und wie ist das mit der SV? Dafür mußte ich fürs letzte Jahr 758 Euro SV bezahlen.
Da ich das Geld für den Steuerberater sparen muß, mache ich meine Steuern alleine fertig und danke für Ihre Antwort.
|