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Verfasst von: Elke am 24.02.2012 19:40
 


THEMA:  Einzelunternehmer oder Kleinunternehmer, was ist richtig?

Ich habe mich im vergangenen Jahr im August selbständig gemacht, da mein Arbeitgeber mich mangels Aufträge entlassen mußte und ich wollte nicht arbeitslos zu werden.

Der Sachbearbeiter beim Finanzamt hat mich bei der Anmeldung offenbar als Einzelunternehmer eingestuft, ich sollte dann bereits im November 2011, also nach nur ca. 3 Monaten 750,00 Euro Einkommensteuervorauszahlung leisten. Dazu war ich aufgrund der ganzen Investitionen, um meinen neuen Imbiss-Stand winterfest zu machen, gar nicht in der Lage. Ich habe dann schnellstmöglich am Anfang des Jahres meine Steuererklärung abgegeben, nunmehr wird der Betrag nach Auskunft des Sachbearbeiters wohl entfallen. Für das 1. Quartal 2012 habe ich nunmehr bereits 187,00 Euro voraus zahlen müssen.

Wäre die Kleinunternehmerregelung nicht besser für mich gewesen? Und kann ich das noch ändern? Ich hoffe für das Jahr 2012 auf einen Jahresumsatz von ca. 48.000 Euro, meinen Gewinn kann ich noch nicht abschätzen. Er wird aber sicherlich nicht wesentlich höher als 10.000 Euro sein, ich muß ja auch davon leben können. Bin ich bei der Kleinunternehmerregelung von Einkommenssteuer befreit und wie ist das mit der SV? Dafür mußte ich fürs letzte Jahr 758 Euro SV bezahlen.

Da ich das Geld für den Steuerberater sparen muß, mache ich meine Steuern alleine fertig und danke für Ihre Antwort.

 

Verfasst von: Dr. Hintner Hans am 26.02.2012 22:14
 


THEMA:  Einzelunternehmer oder Kleinunternehmer, was ist richtig?

Hallo,

sie müssen die Umsatzsteuer von der Einkommensteuer unterscheiden. Kleinunternehmer ist ein Begriff aus dem Umsatzsteuerrecht, wenn die Umsatzgrenze von € 30.000 nicht überschreiten, dann müssen Sie keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Wenn Sie auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet haben, sind sie 5 Jahre daran gebunden.

Einkommensteuer: Hier sind Sie bei einem Einkommen unter € 10.000,-- jedenfalls steuerfrei. Wenn Sie für 2011 €750,-- an Einkommensteuer vorausbezahlt haben und ihr Einkommen unter € 10.000,-- liegt, dann müssen Sie die € 750,-- vom Finanzamt (nach Abgabe der Steuererklärung) wieder gutgeschrieben bekommen.

Mfg

Mag.(FH) Natalie Hintner

Verfasst von: Astrid am 27.02.2013 14:51
 


THEMA:  Einzelunternehmer oder Kleinunternehmer, was ist richtig?

Sehr geehrte Frau Magister!

Bin seit kurzem Kleinunternehmerin und unselbstständig teilzeitbeschäftigt mit einem Btto Einkommen von ca. 1150 €. Möchte ca. 300 € Gewinn bei selbständiger Tätigkeit erzielen. Ist es richtig daß beide Einkommen zusammengezählt werden bei der Berechnung der Einkommenssteuer? Wird das Btto Einkommen mal 14 Monate bei meiner Teilzeitbeschäftigung gerechnet? Ich würde bei meiner Berechnung auf eine Einkommenssteuerzahlung von mehr als 3200 € jährlich kommen!! Mein wirklicher Gewinn also nur ca. € 100 pro Monat??? Das kann es ja nicht sein oder. Wäre für eine Zuschrift sehr dankbar.

Vielen Dank im voraus

mfg Astrid

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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