Liebes Forum!
Die SVA teilt mir jetzt mit, daß es auf Grund des ESt-Bescheides 2010 für das Jahr 2010 zu einer Nachbelastung in der Höhe von ......kommt. Die Nachbelastung wird in 4 Teilbeträgen im Jahre 2012 zur Zahlung vorgeschrieben werden. Ich möchte nun den gesamten Betrag der Nachbelastung bereits im Dezember 2011 an die SVA überweisen. Wird dies von der Finanz als Betriebsausgabe für das Jahr 2011 anerkannt oder darf nur die vorsichtige Schätzung der entgültigen Sozialversicherungsbeiträge für das Jahr 2011 noch im Jahr 2011 vorausbezahlt werden?
Danke im Voraus für Antworten!
Liebe Grüße
Birgit
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