Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich habe neben meinem Vollzeitjob zusätzlich an den Wochenenden noch gekellnert (fallweise geringfügig beschäftigt). Das Finanzamt hat mich nun aufgefordert, die Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen und lt Vorberechnung über FinanzOnline müsste ich natürlich Einkommenststeuer nachbezahlen (soweit ja noch klar...). Zusätzlich bittet mich die GKK auch um Bezahlung der Sozialversicherung, obwohl aber auf den Lohnzetteln meines Nebenjobs die SV abgezogen wurde? Nun meine Fragen:
1) Welche Möglichkeiten habe ich nun, diese Kosten (Einkommenssteuer u. Sozialversicherung) so gering wie möglich zu halten? Kann ich die von der GKK vorgeschrieben Sozialversicherung über die Arbeitnehmerveranlagung abschreiben? Und wieso muss man diese nachzahlen, obwohl sie lt. meinen Lohnzetteln abgezogen wurde?
2) Wie ist das mit diesem"Freibetrag" von € 720,00 welchen man jährlich steuerfrei dazuverdienen darf? Muss ich diesen in der Arbeitnehmerveranlagung angeben? Wenn ja, wo und fallen für diese € 720,00 dann trotzdem noch Sozialversucherung an?
3) Zum Thema "Freibetragsbescheid" bin ich leider aus dem Netz auch nicht schlauer geworden. Was ist das genau bzw. welche Vorteile/Nachteile hat man, wenn man diesen anfordert? Oder muss ich diesen gar anfordern, weil ich mehr als einen Dienstgeber hatte?
4) Auf meinen Lohnzetteln des Nebenjobs ist ein Freibetrag nach § 68 (1) EStG angedruckt, was ist das genau?
5) Wird eine Einkommenssteuererklärung auf mich zukommen? Sollte ich diese gleich freiwillig durchführen oder warten, bis mich das Finanzamt auffordert? Was muss man berücksichtigen?
HILFE ICH BRAUCHE EINEN STEUERBERATER! :( |