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Verfasst von: Mirela am 21.09.2011 18:32
 


THEMA:  Kleingewerbe und geringfügige Beschäftigung - SVA

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich betreibe seit etwa einem Jahr ein Blog und werde in Kürze nun auch (in Zusammenarbeit mit einer Agentur) Werbung schalten bzw. bezahlte Beiträge schreiben.

Nun habe ich mich in den letzten Wochen etwas darüber informiert und erfahren, dass ich dafür ein Kleingewerbe anmelden muss. Lohnsteuer würde bei den eher geringen Beiträgen sowieso nicht anfallen und bei der WKO habe ich gelesen, dass man bei einem Kleingewerbe unter gewissen Voraussetzungen (die ich erfüllen würde) auch nicht sozialversicherungspflichtig ist.

"Bei Einhaltung einer Gewinngrenze von € 4.395,96 und einer Umsatzgrenze von € 30.000,-
kann ein Antrag auf Ausnahme von der Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung
gestellt werden."


Mir stellt sich nur die Frage, wie sich das mit der SVA verhält, wenn ich eine geringfügige Beschäftigung habe? Wird das Gehalt mit den Werbeeinahmen meiner Website zusammengerechnet, so dass ich trotzdem SVA bezahlen muss (weil ich über die GF-Grenze kommen würde) oder werden die geringfügige Beschäftigung und das Kleingewerbe getrennt betrachtet?

Vielen Dank!

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 21.09.2011 23:19
 


THEMA:  Kleingewerbe und geringfügige Beschäftigung - SVA

Zu der von Ihnen genannten Grenze wird die geringfügige Beschäftigung nicht dazu gerechnet.

Verfasst von: Mirela am 22.09.2011 22:09
 


THEMA:  Kleingewerbe und geringfügige Beschäftigung - SVA

Vielen Dank für die schnelle Antwort!!

Verfasst von: Fliegenfuss Marion am 24.09.2011 18:35
 


THEMA:  Kleingewerbe und geringfügige Beschäftigung - SVA

Sehr geehrte Frau Mag. Weiss! Ich hätte eine Frage bezüglich einer geringfügigen Selbständigkeit bei mir zu Hause. Derzeit bin ich für 20 Sunden in einem Angestelltenverhältnis. Ich möchte zu Hause im ganz kleinen Rahmen mein Kosmetikhandwerk ausüben.

Wissen Sie worauf ich da achten muss betreffend SVA und ob es in diesem Fall reicht die Befähigungsprüfing Kosmetik (Meisterprüfung) zu haben oder ob ich dafür auch noch eine Unternehmerprüfung über das WIfi machen muss.

Ich freue mich über Ihre Antwort!

Hochachtungsvoll!

 

marion Fliegenfuss

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