Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich betreibe seit etwa einem Jahr ein Blog und werde in Kürze nun auch (in Zusammenarbeit mit einer Agentur) Werbung schalten bzw. bezahlte Beiträge schreiben.
Nun habe ich mich in den letzten Wochen etwas darüber informiert und erfahren, dass ich dafür ein Kleingewerbe anmelden muss. Lohnsteuer würde bei den eher geringen Beiträgen sowieso nicht anfallen und bei der WKO habe ich gelesen, dass man bei einem Kleingewerbe unter gewissen Voraussetzungen (die ich erfüllen würde) auch nicht sozialversicherungspflichtig ist. "Bei Einhaltung einer Gewinngrenze von € 4.395,96 und einer Umsatzgrenze von € 30.000,- kann ein Antrag auf Ausnahme von der Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung gestellt werden." Mir stellt sich nur die Frage, wie sich das mit der SVA verhält, wenn ich eine geringfügige Beschäftigung habe? Wird das Gehalt mit den Werbeeinahmen meiner Website zusammengerechnet, so dass ich trotzdem SVA bezahlen muss (weil ich über die GF-Grenze kommen würde) oder werden die geringfügige Beschäftigung und das Kleingewerbe getrennt betrachtet? Vielen Dank! |