Hallo,
schön langsam nervt mich das echt, dass ich einfach keine "vernünftige", bzw. bei jeder Nachfrage eine andere Auskunft zu diesem Thema bekomme.
Zur Sachlage:
Ich wohne in Österreich (Sonnberg im Mühlkreis) und bin seit 1.8.2011 bei einer deutschen Firma in Hallbergmoos (Nähe München) angestellt. Ich falle also nicht unter Grenzpendler lt. Doppelbesteuerungsabkommen.
Dzt. arbeite ich hauptsächlich von daheim aus und bin nur spuradisch in Deutschland. Das könnte sich in die Richtung 3-4 Tage pro Woche in Deutschland, den Rest von daheim aus ändern.
Ich musste in Deutschland beim Finanzamt ein Formular "Bescheinigung für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer - DE" einreichen. Diese Bescheinigung hab ich (bzw. mein Arbeitgeber) dann auch bekommen.
In Österreich musste ich einen Fragebogen (Verf24) ausfüllen und beim Finanzamt Urfahr einreichen.
Lt. letzter Auskunft muss ich in Deutschland genau für die Tage Steuern zahlen, die ich in Deutschland gearbeitet habe. Der Rest wird in Österreich versteuert. Also lt. dem Einkommen das ich im Verf24 Formular angegeben habe wird die Lohnsteuer, die ich zu zahlen habe, geschätzt und ich muss diese immer quartalsweise bezahlen. Am Ende des Jahres kann ich eine Arbeitnehmerveranlagung machen und bekomme die zu viel gezahlte Lohnsteuer zurück bzw. muss die zu wenig gezahlte Lohnsteuer nachzahlen. (ist allerdings bereits die ca. 10. Variante, die mir erzählt wurde)
Nun hab ich meinen ersten Lohnzettel bekommen und da wurde in Deutschland die gesamte Lohnsteuer einbehalten. Jetzt stellt sich für mich natürlich die Frage, ob ich in Österreich überhaupt Lohnsteuer bezahlen muss? Wenn ja, dann kann es ja nicht richtig sein, dass in Deutschland alles einbehalten wird. Das würde ja heißen, dass ich in beiden Ländern Lohnsteuer zahle, dann bliebe ja für mich nichts mehr übrig.
Wäre toll, wenn sich hier endlich mal jemand finden würde, der mir eine ordentliche Auskunft geben kann.
Danke |