Wenn Sie Ware von einer Privatperson kaufen, gibt es keinen Vorsteuerabzug, da Privatpersonen keine Unternehmer sind.
Beim Verkauf der von Privatpersonen bezogenen Waren, müssen Sie die im Verkaufspreis enthaltene Mehrwertsteuer an das Finanzamt abführen und in die Umsatzsteuervoranmeldung aufnehmen.
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