Ich bin in einem Unternehmen für 20 Stunden angestellt, habe aber auch ein Gewerbe angemeldet und unterliege der Kleinunternehmerregelung. Da ich einen neuen Job als Selbstständige an Land gezogen habe :) stellen sich für mich nun einige Fragen:
*) Wird zu den € 30.000.- (Netto-) Umsatzgrenze als Kleinunternehmer das Gehalt aus nicht-selbstständiger Arbeit dazugerechnet? Eigentlich ist es ja kein Umsatz aus meiner selbstständigen Arbeit (wenn ja, brutto oder netto?)?
*) Es bestehen für den neuen Job folgende Optionen:
1) ich unterschreibe einen freien Dienstvertrag, mein Dienstnehmeranteil (ca. 18,5%) wird gleich einbehalten und ich führe Steuern ab
2) ich stelle eine Rechnung, bekomme noch zusätzlich den Dienstgeberanteil und führe die Steuern komplett ab
Da ich ja bereits über das Angestelltenverhältnis sozialversichert bin, tendiere ich derzeit zu Option 2). Aufgrund der Kleinunternehmerregelung bezahle ich an die SVA nur Unfallversicherung.
Für mich stellt sich nun die Frage, mit welcher Option steige ich am Besten aus, ohne nachher vom Finanzamt geschröpft zu werden, weil ich irgendetwas übersehen habe...
Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Antworten!!!! |