Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Kate am 29.04.2011 09:55
 


THEMA:  Nachzahlung - so hoch????

hallo!

ich betreue 24h Pflege. ich habe im jahr 2010 cca 17 000 verdient (nach Abzug SV, 12% BK Pauschale, zuzüglich Sachbezug Unterkunft + Verkostung).

kann es stimmen, dass sich dadurch eine Nachzahlung der Einkommensteuer von cca EUR 2.000 ergibt? mir kommt das zu hoch vor. :///

Vorauszahlungen wurden keine geleistet

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 29.04.2011 13:16
 


THEMA:  Nachzahlung - so hoch????

Ja, das stimmt. 36,5 % von 6.000,--.

Wurde der Grundfreibetrag berücksichtigt(13% vom Gewinn)?

Verfasst von: kate am 29.04.2011 13:37
 


THEMA:  Nachzahlung - so hoch????

also, ich hatte gewinn eur 17.099,69

Nachzahlung EUR 2.226,39

 

im Internet habe ich gesehen, dass man (17099,69-11000)*5110/14000 rechnet - ergibt dann genau diese Summe. ist das ok?

Verfasst von: kate am 29.04.2011 14:33
 


THEMA:  RE: Nachzahlung - so hoch????
ah so, ich glaube der Gewinnfreibetrag kann hier nicht geltend gemacht werden, weil ich die Basispauschaliederung geltend gemacht habe - zahlt sich in meinem fall eher aus, weil ich fakturen nicht gesammelt habe.


Verfasst von: kate am 29.04.2011 17:43
 


THEMA:  Nachzahlung - so hoch????

habe so eben das mit dem GWFB gelesen..habe es vom Gewinn (EUR 17 000) nicht abgezogen.

Finanzamt hat auch den GWFB nicht berücksichtigt..ich habe diesen in der Kennzahl 9221 berücksichtigt :) müsste dann so passen

Verfasst von: Alexander P. am 27.05.2011 18:18
 


THEMA:  Nachzahlung - so hoch????

Der GWFB kann seit 2009 aber auch bei Basispauschalierung angewandt werden und sollte automatisch bei der Veranlagung zur Anwendung kommen.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 52.14.154.79 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.