Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Hartwig am 17.03.2011 22:59
 


THEMA:  Umzugskosten, was ist absetzbar?

Hallo,

ich bin aus beruflichen Gründen nach Österreich gezogen. Die Umzugskosten selbst wurden von meinen neuen Arbeitgeber getragen, aber kann ich Makler, Stempelsteuer, Küche (von mir gekauft) bei einem Mietobjekt geltend machen?

Vielen Dank und schönen Abend,

Hartwig

Verfasst von: andreasdf am 18.03.2011 23:55
 


THEMA:  Umzugskosten, was ist absetzbar?

Ja kannst du absetzen, wenn du deinen bisherigen Wohnsitz aufgegeben hast.

 

Hier der Text aus den Lohnsteuerrichtlinien:

5.9.30 Umzugskosten

5.9.30.1 Voraussetzungen

Umzugskosten sind Werbungskosten, wenn der Umzug beruflich veranlasst ist. Eine berufliche Veranlassung kann beim erstmaligen Antritt eines Dienstverhältnisses, beim Wechsel des Dienstgebers oder im Falle einer dauernden Versetzung durch den gegenwärtigen Dienstgeber (im Falle der Arbeitskräfteüberlassung durch das überlassende Unternehmen) vorliegen. Umzugskosten ohne Wechsel des Dienstortes und ohne Verpflichtung, eine Dienstwohnung zu beziehen, sind nicht absetzbar. Abgesehen von Fällen, in denen der Arbeitgeber einen Umzug fordert (zB Verpflichtung zum Bezug einer Dienstwohnung, Räumung einer bisherigen Dienstwohnung), kann eine berufliche Veranlassung nur zur Vermeidung eines unzumutbar langen Arbeitsweges angenommen werden.

Ein "Umzug" setzt in allen Fällen aber voraus, dass der bisherige Wohnsitz aufgegeben wird. Ist dies nicht der Fall, kommt allenfalls eine Berücksichtigung aus dem Titel "doppelteHaushaltsführung" (siehe Rz 341) in Betracht.

Bei der Beurteilung der Umzugskosten als Werbungskosten ist nicht zu prüfen, ob das bisherige Dienstverhältnis durch den Arbeitgeber oder durch den Arbeitnehmer beendet wurde.

Beispiele:

Ein Arbeitsloser übersiedelt zu einem entfernten Dienstort. Ja, weil die Berufsausübung vom bisherigen Wohnsitz so weit entfernt ist, dass ein neuer Wohnsitz dadurch begründet werden muss.

Ein Berufsanfänger zieht von Eltern zu einem entfernten Dienstort. Ja. Auch das Wohnen im Elternhaus stellt einen Wohnsitz dar.

Ein Arbeitnehmer mit aufrechtem Dienstverhältnis übersiedelt zum entfernten neuen Dienstort. Ja.

Berufstätige Partnerin zieht mit arbeitslosem Partner zu einem (neuen) entfernten Dienstort. Beide beginnen ein neues Dienstverhältnis. Ja, für beide.

Übersiedlung vom ausländischen Wohnsitz auf Dauer zu einem neuen Arbeitgeber in Österreich; bisher arbeitslos bzw. hat das Engagement im Ausland geendet. Ja.

Übersiedlung vom ausländischen Arbeitgeber und Wohnsitz zu einem neuen Arbeitgeber nach Österreich auf Dauer; fixe Beschäftigungszusage im Übersiedelungszeitpunkt; Ja.

Bei Wegzug aus Österreich und Begründung eines Dienstverhältnis im Ausland. Nein, da diese Kosten durch das neue Dienstverhältnis im Ausland veranlasst werden.

Welche Kosten?

absetzbar:

Transport- und Packkosten des Hausrates ja

Handwerkerkosten zur Demontage der Wohnungsausstattung ja

eigene Fahrtkosten zur Wohnungssuche und anschließenden Übersiedlung ja

Mietkostenweiterzahlung nach Auszug während der Kündigungsfrist für die alte Wohnung ja

Maklerkosten / Inseratskosten zur Suche für die neue Mietwohnung am Dienstort ja

nicht absetzbar:

Maklerkosten / Inseratskosten zur Suche eines Nachmieters für die aufgegebene Wohnung nein

Maklerkosten / Inseratskosten zur Suche für die neue Eigentumswohnung am Dienstort nein

Kosten der vertragsgemäßen Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes der aufgegebenen Mietwohnung nein

Anschaffungskosten für Hausrat nein

Wohnungsablösen nein

Anschaffungskosten im Zusammenhang mit einer Eigentumswohnung (somit auch Maklerkosten) sind nicht absetzbar.

Verfasst von: Mike am 01.09.2011 13:11
 


THEMA:  Umzugskosten, was ist absetzbar?

Zitat: "Bei Wegzug aus Österreich und Begründung eines Dienstverhältnis im Ausland. Nein, da diese Kosten durch das neue Dienstverhältnis im Ausland veranlasst werden."

 

Sind diese Kosten aber ansetzbar bei den Werbungskosten für den Progressionsvorbehalt (Formular L1i Kz 493)? Dort können ja Werbungskosten angesetzt werden die im Zusammenhang mit steuerfreien Auslandseinkünften (Kz 453) stehen?

 

Gruß Mike

Verfasst von: Stefan am 11.11.2012 11:31
 


THEMA:  Umzugskosten, was ist absetzbar?

Hallo, bei mir war der Umzug aus Vbg nach Wien familiär veranlasst (Heirat und Geburt eines gemeinsamen Kinds im Vorjahr). Meinen Beruf in Vbg hab ich daher aufgegeben und bin nach Wien gezogen. Derzeit bin ich auf der Suche nach einer neuen Stelle.

Ist in diesem Fall eine Absetzung von Umzugskosten möglich?

Verfasst von: Bernhard am 23.01.2014 10:17
 


THEMA:  Umzugskosten, was ist absetzbar?

Ich bin 2012 von Klagenfurt nach Wien beruflich übersiedelt- kann ich die Maklerkosten auch über drei Jahre absetzen? Ich habe diese Kosten leider beim letzten Steuerausgleich vergessen anzugeben.

 

Vielen Dank

Verfasst von: Jan Jindra am 05.04.2018 12:15
 


THEMA:  Umzugskosten - wo in der Arbeitnehmerveranlagung anzugeben?

Hallo,

ich bin aus beruflichen Gründen nach Österreich aus Deutschland gezogen, wo ich die letzten 4 Monate vor dem Umzug als Arbeitssuchende evidiert war. Ich have denn meine Mietwohnung in Dortmund ganz aufgegeben und neue in Wien gefunden. Seit Februar 2017 bin ich denn in Wien angestellt.

Ist in diesem Fall eine Absetzung von Umzugskosten möglich? Wo genau kann ich in der elektronischen Arbeitnehmerveranlagung diese Tatsache angeben? Leider kann ich keine entsprechende 

Danke vielmals und schönen Tag

Jan

Verfasst von: Anita Hinkofer am 03.11.2020 08:52
 


THEMA:  Umzugskosten, was ist absetzbar?

Hallo Zusammen, 

wie genau sind die Fahrtkosten bei Umzug absetzbar?

Ich bin

- 132km (Entfernung, also doppelte Strecke) zur Wohnungsbesichtigung gefahren 

- 132 km zur Vertragsunterzeichnung und Schlüsselübergabe gefahren

- 152 km beim tatsächlichen Umzug gefahren (länger, da über bestimmtes Zollamt)

Viele Grüß,

Anita 

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 52.15.174.159 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.