Verfasst von:
Anna am
04.03.2011 10:10
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THEMA: Tantiemen |
Ich bin Universitätsassistentin (nach ASVG) und zu 50% beschäftigt. Zusätzlich habe ich Einkünfte in der Höhe von ca. 1000,- durch Bibliothekstantiemen (für Zeitschriftenartikel, Bücher).
Nun meine Frage: Sind diese zusätzlichen Einkünfte steuerpflichtig und wo muss ich sie anführen? Ich finde auf dem Arbeitnehmerveranlagungsformular keine Möglichkeit, solche Einkünften einzutragen.
Danke! |
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
10.03.2011 16:29
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THEMA: Tantiemen |
Liebe Frau Anna,
Ja, diese Einnahmen sind steuerpflichtig, sie müssen dazu eine Einnahmen-Ausgabenrechnung erstellen. Wenn der Gewinn mehr als 730,-- pro Jahr beträgt, dann ist dieser in einer Einkommensteuererklärung unter dem Punkt "Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit" an zu geben. Sie können 2010 einen Gewinnfreibetrag in Höhe von 13 % des Gewinnes geltend machen, Fahrtkosten, computerkosten, Portokosten, ... was damit eben noch alles zusamemnhängt.
mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
www.payroll.co.at |
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Verfasst von:
Pospisil Ottokar am
26.03.2017 11:17
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THEMA: Tantiemen |
Ich habe in Vorbereitung Dichterlesungen. Tucholsky, Weinheber, Roda Roda uvm. Muss ich für diese Lesungen Tantjemen bezahlen. Wenn ja: WIEVIEL, AN WEM, und ab welchen Betrag bin ich Einkommensteuerpflichtig!
Danke!
Pospisil Ottokar |
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