Liebe(r) M.L.
nicht ausgeschöpfte Steuerfreibeträge: steuerlich ist es möglich einen gewissen Betrag als "Diäten" "Tagesgelder" bei Reisen geltend zu machen. Wenn der Betrieb weniger als den steuerlich möglichen Betrag ansetzt, dann können Sie den "steuerlich nicht ausgeschöpften Betrag" als Werbungskosten geltend machen.
Hinzurechnungsbetrag: Dies könnte der Betrag sein, der steuerlich über die freien Teile hinausgeht und daher in der Lohnverrechnung verabgabt wird/wurde.
Beide Interpretationen beziehen sich auf Möglichkeiten. Sie sollten mit Ihren Fragen und eventuell mit meinen Mutmaßungen das Personalbüro aufsuchen und klären, ob es in Ihrem Betrieb so gehandhabt wird.
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at www.payroll.co.at
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