Lieber Herr Josef,
Sie Übernehmen die Umsatzsteuerpflicht, wenn Sie EA-Rechner sind, dann entsteht diese mit Zahlung. Wobei das im Normalfall aber kein Problem sein sollte, da Sie ja üblicherweise auch Erwerbsvorsteuer geltend machen können?
mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
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