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Verfasst von: Josef am 24.02.2011 19:43
 


THEMA:  Erwerbssteuer UVA

Hallo, ich möchte die Erwerbssteuer erst im Monat der Zahlung (EA-Rechner) melden. Ist das erlaubt?

 

Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 03.03.2011 16:47
 


THEMA:  Erwerbssteuer UVA

Lieber Herr Josef,

Sie Übernehmen die Umsatzsteuerpflicht, wenn Sie EA-Rechner sind, dann entsteht diese mit Zahlung. Wobei das im Normalfall aber kein Problem sein sollte, da Sie ja üblicherweise auch Erwerbsvorsteuer geltend machen können?

mit besten Grüßen

Claudia Hochweis, MBA

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