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Verfasst von: Younes am 15.12.2004 11:15
 


THEMA:  Gefördeten - Eingentumswohung
Hallo! Kann ich ein Teil einer gefördeten Eigentumswohnung als Arbeitszimmer genutzt und von der Einkommensteuer abgesetzt werden? Was ist dabei zu beachten? Muss der Genossenschaft mitgeteilt werden? mfg Younes
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 15.12.2004 11:15
 


THEMA:  Re: Gefördeten - Eingentumswohung
Lesen Sie den Genossenschaftsvertrag, da müsste etwas darüber stehen.Ich weiß, dass es mit Arztpraxen in Genossenschaftswohnungen große Probleme gibt.
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