Hallo Christof
ad.1) ja, sie müssen eine Rechnung stellen und UST abführen, wenn sie umsatzsteuerpflichtig sind
ad.2) grundsätzlich schreibt das Steuerrecht nicht vor, dass ein Computer auf 3 Jahre abzuschreiben ist. Es wird in der Praxis aber so gehandhabt (früher waren es sogar vier Jahre). Sie sollten sich aber überlegen, ob sie ihre Computer nicht 4 Jahre abschreiben, weil dann können sie nämlich den Freibetrag für investierte Gewinn geltend machen und das ist auch eine schöne Steuerersparnis. Das muss man sich im konkreten Fall aber vorher anschauen
Wenn ein noch nicht abgeschriebenes Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen ausscheidet muss der Restbuchwert steuerlich und unternehmensrechtlich ausgebucht werden. Diese Ausbuchung mindert den Gewinn (steuerlich und unternehmensrechtlich).
ad.3) ich bin zwar kein Jurist, aber Garantieverpflichtung haben sie keine. Bei Gewährleistung bin ich mir nicht sicher. Ich glaube aber, dass man sie vertraglich ausschließen kann (zumindest zwischen Unternehmern). Sie sollten die Juristen der Wirtschaftskammer fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerald Janusch
www.steuerberatung-janusch.at
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