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Verfasst von: Christof am 09.11.2010 10:09
 


THEMA:  Verkauf von gebrauchtem Anlagegut

Hallo!

Ich bin Einzelunternehmer (Firmenbuch eingetragen und UID) im Bereich Softwareentwicklung.

Da mein Computer (Notebook) eigentlich alles ist, was ich brauche (außer Lizenzen usw.), wird dieser jährlich erneuert. D.h. ich kaufe mir jährlich ein neues Notebook. Das Steuerrecht schreibt vor, dass Computer auf mind. 3 Jahre abgeschrieben werden müssen, was angesichts meiner Lage sinnlos ist, aber egal.

Nun habe ich bereits 3 alte Notebooks hier rum liegen und möchte diese gerne weiterverkaufen.

Zu meinen Fragen diesbzezüglich:

  1. Wie verhält sich der Verkauf? Ich nehme mal an, ich muss eine ordnungsgemäße Rechnung stellen und USt abführen?
  2. Was passiert mit der Abschreibung, wenn das Gut noch nicht voll abgeschrieben ist? Wie wird dies steuerrechtlich ausgebucht? (nicht unternehmensrecchtlich!)
  3. Was ist mit Garantie/Gewährleistung? Ich habe kein Handelsunternehmen und das Gut ist auch bereits gebraucht. Ich hätte gerne die Konditionen eines Privatverkaufs. Sprich keine Gewährleistung bzw. Garantie.

Ich hoffe, dass Ihr mir helfen könnt und bin für jeden Tipp dankbar.

Herzlichen Dank und
mit freundlichen Grüßen
Christof 

Verfasst von: Mag. Gerald Janusch am 12.11.2010 06:46
 


THEMA:  Verkauf von gebrauchtem Anlagegut

Hallo Christof

ad.1) ja, sie müssen eine Rechnung stellen und UST abführen, wenn sie umsatzsteuerpflichtig sind

ad.2) grundsätzlich schreibt das Steuerrecht nicht vor, dass ein Computer auf 3 Jahre abzuschreiben ist. Es wird in der Praxis aber so gehandhabt (früher waren es sogar vier Jahre). Sie sollten sich aber überlegen, ob sie ihre Computer nicht 4 Jahre abschreiben, weil dann können sie nämlich den Freibetrag für investierte Gewinn geltend machen und das ist auch eine schöne Steuerersparnis. Das muss man sich im konkreten Fall aber vorher anschauen

Wenn ein noch nicht abgeschriebenes Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen ausscheidet muss der Restbuchwert steuerlich und unternehmensrechtlich ausgebucht werden. Diese Ausbuchung mindert den Gewinn (steuerlich und unternehmensrechtlich).

ad.3) ich bin zwar kein Jurist, aber Garantieverpflichtung haben sie keine. Bei Gewährleistung bin ich mir nicht sicher. Ich glaube aber, dass man sie vertraglich ausschließen kann (zumindest zwischen Unternehmern). Sie sollten die Juristen der Wirtschaftskammer fragen.

Mit freundlichen Grüßen

Gerald Janusch

www.steuerberatung-janusch.at

 

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