Verfasst von:
zm am
26.08.2010 15:54
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THEMA: Steuerausgleich - Insolvenzgeld |
hallo, ich habe 2010 geld vom insolvenzfond erhalten - für das jahr 2009 (06-2009 - 12-2009). nun muss ich einen steuerausgleich machen. (anmerkung: ich erhalte demnächst noch zahlungen für das jahr 2010 (01-2010 - 02-2010 + 31 tage urlaubsgeld) vom insolvenzfond)
(der lohnzettl von 2009 enthält im finanzonline nur das gehalt, welches ich von firma erhalten habe (von 01-2009 - 06-2009) muss ich da irgendwas spezielles im online formular berücksichtigen bzw. spezielle angaben machen od. kann ich ihn wie gehabt machen? danke! mfg
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Verfasst von:
Halik Mag. Sabine, Steuerberaterin am
27.08.2010 10:58
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THEMA: Steuerausgleich - Insolvenzgeld |
Im Formular L1 zur Arbeitnehmerveranlagung muss die Anzahl der Stellen angegeben werden, die Lohn, Gehalt oder Pension auszahlen. Nicht hingegen der Bezug vom Insolvenz-Entgelt-Fonds. Wenn Sie nur bei einer Firma gearbeitet haben, ist unter Anzahl eins anzugeben. Mit freundlichen Grüßen Mag. Sabine Halik www.stb-halik.at |
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Verfasst von:
christiane Mitterling am
16.12.2011 06:50
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THEMA: Steuerausgleich - Insolvenzgeld |
hallo, ich erhalte in kürze eine zahlung aus dem insolvenzfond! Dieser betrag schuldete mir ein arbeitgeber aus dem jahr 2009 der aber mangels vermögen keinen konkurs eröffnen konnte!Ich bekam den tipp mir rund 1/3 des geldes beiseite zu legen da dieser teil beim lohnsteuerausgleich einbehalten wird. Wann wird dieser betrag nun wirklich versteuert? Im jahr der Auszahlung oder im Jahr der entstehung des Schadens? Und ist das richtig das das Ausfallgeld Bruttobetrag ist und deswegen versteuert wird? eigenlich habe ich ja bereits Steuer bezahlt nur noch kein Geld erhalten? oder sehe ich das falsch?
Danke
mfg |
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