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Verfasst von: florian am 14.08.2010 16:20
 


THEMA:  Tippgeberprovision versteuern
Hallo, ich bin ein normaler Arbeiter und möchte zusätzlich für einen schweizer Vermögensverwalter als Tippgeber arbeiten.
Jetzt stellt sich mir die Frage wie ich die Provision die ich erhalte versteuern muss. Muss ich deswegen Unternehmer werden, oder kann ich das einfach in der Arbeitnehmerveranlagung angeben und es werden mir dann die Steuern berechnet???
LG
Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 16.08.2010 17:16
 


THEMA:  Tippgeberprovision versteuern
Wenn Sie jährlich mehr als EUR 730,-- dazu verdienen, dann müssen Sie beim Finanzamt Ihre Tätigkeit melden und nächstes Jahr statt einer Arbeitnehmerveranlagung eine Einkommensteuererklärung abgeben.
Verfasst von: florian am 21.08.2010 16:33
 


THEMA:  Tippgeberprovision versteuern
Und wie sieht es aus wenn ich Teile der Provisionen an Investoren zurückgebe?
Muss ich die gesamte Provision versteuern oder kann ich das was ich zurückgebe abziehen???
LG
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