Verfasst von:
Gast am
11.07.2010 15:47
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THEMA: Zuverdienst AMS |
Guten Tag,
<br />ich beziehe seit 31.3. AMS Geld und habe für grafische Arbeiten dazuverdient. Es handelt sich um 800,00 Euro, für die ich in den Monaten April, Mai und Juni gearbeitet habe, im Juli die Honorarnote stelle und ausbezahlt bekomme. Auf der Honorarnote werde ich den Zeitraum April - Juni als Leistungserbringung anführen. Aufgeteilt auf die 3 Monate bin ich ja unter dem Geringfügigkeitsbetrag. Wird das so vom AMS akzeptiert? <br />Beste Grüsse |
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Verfasst von:
Weiß Veronika. Mag am
12.07.2010 11:46
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THEMA: Zuverdienst AMS |
Ja, ich gehe davon aus,weil das Ams nicht von der Vereinnahmung sondern von der Leistungserbringung ausgeht. |
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Verfasst von:
Verena Prinz am
12.07.2010 15:21
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THEMA: Zuverdienst AMS |
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe zur Zeit Arbeitslosengeld in Höhe von circa 350 Euro vom AMS. Ist es mir gestattet auf Honorarnote dazuzuverdienen? Ab welcher Höhe pro Jahr gerechnet muss ich meine Honorarnoten-Einkünfte versteuern?
Danke schon im voraus, mfg Verena Prinz
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Verfasst von:
Weiß Veronika. Mag am
12.07.2010 17:17
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Verfasst von:
Ronald F. am
16.12.2010 05:27
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THEMA: RE: Zuverdienst AMS |
Guten Morgen !!
Ich versteh nun den ersten Beitrag nicht ganz. Wenn ich jetzt die
Möglichkeit habe an einen Tag (wobei der Aufwand 5 Std. waren.) Pauschal
für eine Tätigkeit 800€ zu bekommen zu tätigen. Wird die Honorarnote die ich schreibe vom AMS nicht
akzeptiert ?? Wenn ich aber schreibe das diese Tätigkeit innherhalb von 3 Monaten waren dann schon ?? Laut AMS --siehe link-- http://www.ams.or.at/_docs/900_nebenverdienst.pdf
und auch wie Frau Weiß geschrieben hat, darf man höchsten 366€ im Monat dazu verdienen.
Meine Frage jetzt kann ich eine Honorarnote schreiben die höher ist als 366€ die innerhalb von einem Monat passiert ist. 0der nicht ??
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Verfasst von:
Huber T. am
22.03.2011 11:54
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THEMA: Zuverdienst AMS |
Ich verdiene aus vorübergehender selbständiger Tätigkeit etwas zum AMS-Geld hinzu. Ich muss eine Erklärung über das Bruttoeinkommen sowie den Umsatz monatlich abgeben.
Was ist das Einkommen brutto? Ist dies das Honorar? Oder kann ich Ausgaben davon abziehen? Ist der Umsatz das Honorar?
Vielen Dank |
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Verfasst von:
Martin Kindl am
22.04.2013 17:24
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THEMA: Zuverdienst AMS |
Hallo !
Ich bin z.Zt. im UGP Programm des AMS (und beziehe 'Notstandshilfe'). Nun möchte ich für 2-3 Monate jeweils eine Honorarnote/Monat (für Vorträge zum Thema 'Webseiten Content') über EUR 300,--/Monat an einen 'potentiellen Kunden' stellen.
Ist dies möglich (aktuell kein Gewerbe angemeldet - lt. WK ist für 'Vorträge' auch keine Gewerbeanmeldung notwendig), und fällt dies dann unter die 'Geringfügigkeits-Regelung, die ich ja auch während des AMS-Bezuges haben kann, ohne den Bezug zu reduzieren?
Danke im voraus für Ihre Info dazu.
Martin K. |
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Verfasst von:
C. H. am
15.01.2015 13:57
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THEMA: Zuverdienst AMS |
ich würde gerne wissen wie ich damit umgehe wenn ich als AMS-Bezieherin Sachgüter aus meinem Privtbesitz verkaufe, um etwas mehr <geld zu haben(geringfügig; keine Anstellung, kein Werkvertrag, kein Honorar; nur Verkauf)
Danke für die Information!
MfG C.H.
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