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Verfasst von: Patra am 16.04.2010 14:43
 


THEMA:  Arbeitnehmerveranlagung 2009 - "Ersuchen um Ergänzung" - Fortbildungskosten
Sehr geehrtes Forum,

bei der Arbeitnehmerveranlagung 2009 habe ich (online)
Fortbildungskosten für ein Training in Deutschland
angegeben (Gebühr für Schulung, Reisekosten).

Nun habe ich per Post ein "Ersuchen um Ergänzung"
bezüglich der Fortbildungskosten erhalten.

1. Die "beantragten Bildungskosten" stehen "im Zusammenhang
mit der ausgeübten oder einer damit verwandten Tätigkeit".
Den Zusammenhang soll ich lt. Schreiben erläutern.
Ich habe an der Schulung teilgenommen um mich in einem
bestimmten Bereich meines Arbeitsfelds fortzubilden um
enstprechend in der Folge "höherwertige" Aufgaben zu
übernehmen.
Wie formuliere ich dies (schriftlich / bei einem persönlichen
Vorsprechen)?

2. Die An- und Abreise wurde auf dem Hin- und Rückweg
jeweils für mehrere Tage unterbrochen (auf dem Weg zwischen
Österreich und dem Schulungsort in Deutschland). Die Reisekosten
(Zug) wären aber auch bei direktem Weg ohne Unterbrechung
nicht (oder nicht relevant) niedriger gewesen.
Sind die Reisekosten in voller Höhe "absetzbar" bzw., falls
dies notwendig ist, wie kann ich die Reiseunterbrechung
"rechtfertigen"?

3. Ist in diesem Fall ein persönliches Vorsprechen beim
Finanzamt oder eher eine schriftliche Antwort empfehlenswert?

Vielen Dank schon im Voraus für etwaige Antworten!

MfG
Patra
Verfasst von: dermuch am 19.04.2010 10:16
 


THEMA:  RE: Arbeitnehmerveranlagung 2009 - "Ersuchen um Ergänzung" - Fortbildungskosten

1) kopie der rechnung plus schreiben mit rechtfertigung ans finanzamt
2) kundenanwerbung - muss ja nicht zwingend zu umsatz führen
3) wenn sie viel zeit haben persönlich - an und für sich reicht schriftlich

Verfasst von: Patra am 19.04.2010 17:28
 


THEMA:  RE: Arbeitnehmerveranlagung 2009 - "Ersuchen um Ergänzung" - Fortbildungskosten
danke für die antwort.

zu 2) wenn ich als Angestellter auf eigene Kosten
an einer Fortbildung "im Zusammenhang mit der
ausgeübten oder einer damit verwandten Tätigkeit"
teilnehme kann es doch nicht der Kundenanwerbung
dienen? Das hätte ich doch im Auftrag der Firma
machen müssen und dann hätten die Reisekosten
von der Firma übernommen werden müssen, oder!?
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