Kann man auch bei Gebrauchtwagen wenn man es beim Händler kauft (natürlich vorausgesetzt sie stehen in der Liste des BMF für vorsteuerabzgsberechtigt) die Vorsteuer absetzen sowie folglich auch bei den weiteren Rechnungen??
oder was muss man generell beachten wenn man einen Gebrauchtwagen kauft der dem Gunde nach vorsteuerabzugsberechtigt ist?