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Verfasst von: gregor am 29.11.2004 12:02
 


THEMA:  umsatzsteuer
hallo! enthält der betrag einer honorarnote (in meinem falle 500€) gesetzlich eine umsatzsteuer? bzw. darf, muss oder kann ich diese überhaupt verrechnen? ich bin student und habe keinen gewerbeschein. danke für die hilfe!
Verfasst von: Katscha am 29.11.2004 12:02
 


THEMA:  Re: umsatzsteuer
Hallo!!! Ich habe ein Frage zu der VSt abzug Wann kann man die Vortsteuer in die Voranmeldung geben? Bei der Sollbesteuerung und bei der Istbesteuerung! Was ist entscheiden ? Meine Überlegung ist; Erst wenn man die Rechnung zahlt kann man die VST in die Voranmeldung geben. Stimmt das! Sie würden mir sehr helfen, weil ich eine Prüfung in der Buchhaltungspraxis mache. Ansonst verstehe ich die Buchhaltungsmaterie komplett. Nur die Vortsteuer nicht! Es wird in meine Bücher nicht beschrieben wann man die VSt entrichten kann. Es steht nur VST Abzug möglich ´´In diesen Monat wann Zahlung stattfindet´´ Sie würden mir sehr helfen Danke!! Wünsch einen schönes Wochende!
Verfasst von: katscha am 29.11.2004 12:02
 


THEMA:  Re: umsatzsteuer
Es tut mir leid für die mail Hab sie unabsichtlich angeschrieben Verzeichung!!!
Verfasst von: Karl Aichmayr am 29.11.2004 12:02
 


THEMA:  Re: umsatzsteuer
Sehr geehrter Herr Gregor! Ihre Rechnung enthält keine Umsatzsteuer, wenn Sie darauf keinen Vermerk anbringen, dass USt enthalten ist. Sie sind sicher Kleinunternehmer, das heißt, dass Sie im Jahr nicht mehr als EUR 22.000,-- Umsatz machen - daher sind Sie gar nicht berechtigt, in Ihren Rechnungen USt auszuweisen. Weisen Sie die USt trotzdem aus, müssen Sie diese aber auch abführen. Ob Sie einen Gewerbeschein haben oder nicht ist für die umsatzsteuerliche Behandlung nicht maßgebend. Daher auf keinen Fall in Ihren Honorarnoten Umsatzsteuer ausweisen bzw. keinen Vermerk machen, dass ein USt-Prozent-Satz enthalten ist. Daher nur schreiben z.B.: Erstellung der Homepage etc. EUR 500,-- aus, pasta. Wenn sich Ihr Kunde (das ist dann sicher eine "Firma")dann darüber beschwert, dass er sich keine Vorsteuer abziehen kann, dann sagen Sie ihm, dass Sie Kleinunternehmer sind und keine USt verrechnen dürfen. Außerdem wäre die ganze Sache für Ihren Kunden preislich genau gleich, auch wenn Sie USt verrechnen würden. Ihre Rechnung wäre dann EUR 600,-- und er könnte sich EUR 100,-- als Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen. Sie verrechnen nun aber richtig gleich nur EUR 500,-- ohne USt. Ich hoffe Ihnen hiermit gedient zu haben. mfg Karl Aichmayr
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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