Verfasst von:
Nicole am
02.11.2009 08:42
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THEMA: Karenz und Zuverdienst |
Ich werde ab Mai 2010 in Karenz gehen und könnte bei einem anderen Dienstgeber auf Honorarbasis dazuverdienen (ca. 700€ brutto/Monat). Zusätzlich referiere ich für einen anderen Verein ca. 6 Mal im Jahr mit einem Einkommen von ca. 1200€ im Jahr (abzüglich Ausgaben: 1000€). Ich dürfte aber nur bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazu verdienen um den Arbeitsplatz während der Karenzzeit bei meinem Hauptdienstgeber zu erhalten. Gibt es eine Möglichkeit alles unter einen Hut zu bekommen? Für das Kindergeld darf ich ja ca. 16000€ im Jahr dazuverdienen. Aber bei der Karenz bin ich an die Grenze von ca. 357€ brutto gebunden. Muss ich in dem Fall mit dem Hauptdienstgeber eine Vereinbarung treffen, dass ich über der Geringfügigkeit bei einem anderen Verein tätig bin ( ich glaube für 13 Wochen im Jahr wäre dies möglich, oder?)? Gibt es auch eine Grenze bzw. Einschränkungen, wenn ich während der Karenz für den Hauptdienstgeber mehr als geringfügig arbeite? |
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Verfasst von:
Gast am
02.11.2009 12:29
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THEMA: RE: Karenz und Zuverdienst |
Liebe Nicole,
Wenn Sie mit Ihrem Dienstgeber eine Vereinbarung haben, dass Sie nur geringfügig arbeiten dürfen, dann vermutlich mit dem Hintergrund, dass er andernfalls selbst die Stundenanzahl erhöhen möchte, die Sie bei ihm tätig sind.
Somit sollten Sie versuchen eine Regelung mit ihm zu erwirken, da dies ausschließlich eine Vereinbarungssache zwischen Ihnen und Ihrem Dienstgebern ist. Nachdem die Vortragstätigkeit im Normalfall eine höchstpersönliche Verpflichtung ist, ist hier auch die Abwicklung über ein anderes Unternehmen schwer vorstellbar - also würde ich dringend das Gespräch mit dem Dienstgeber empfehlen.
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
office@hochweis.at |
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