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Verfasst von: Andreas K. am 13.10.2009 20:29
 


THEMA:  Handykauf, Kleinunternehmer

Guten Tag,

ich möchte ab Jänner 2010, mich als Kleinunternehmer anmelden (Montagetätigkeiten etc..). Dazu benötige ich natürlich ein Handy. Dieses kann ich (nehme ich mal an) von der Steuer absetzen. Und natürlich auch die Handyrechnungen.

Jetzt zu meiner Frage.

Mir ist aber vor kurzen mein Handy kaputt gegangen. Nach ich nachträglich (also nach beginn des Unternehmensstart) meinen Handykauf von der Steuer absetzen?

Freue mich über eine Antwort

Mit freundlichen Grüßen,

Andreas K.

Verfasst von: Gast am 14.10.2009 07:00
 


THEMA:  RE: Handykauf, Kleinunternehmer
Hallo Andreas! Das Handy (Anschaffungskosten, Handyrechnungen) kann bei beruflicher Veranlassung als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Bedenken Sie aber, dass für eine private Mitveranlassung ein Privatanteil (ca. 30-40%)ausgeschieden werden muss. Mit freundlichen Grüßen Mag.(FH) Natalie Hintner www.wt-hintner.at
Verfasst von: Stefan Mayer am 15.10.2009 09:44
 


THEMA:  RE: Handykauf, Kleinunternehmer
Wie schaut das denn eigentlich aus, wenn man 2 Telefone hat - eines ausschließlich für betriebliche Nutzung (das auch nur von 8-16 Uhr aufgedreht ist) und eines für alle privaten Dinge. Muß dann beim betrieblichen auch ein drittel Privatanteil ausgewiesen werden? bzw. wenn man zwei weitere Telefone Mitarbeitern bzw. Partnern zur Verfügung stellt? Ich meine, aus einem Einzelgesprächsnachweis würde relativ klar hervorgehen, daß ausschließlich mit Kunden, Partnern und Mitarebitern telefoniert wurde...
Verfasst von: Böhm & Böhm WP KG am 15.10.2009 15:16
 


THEMA:  RE: Handykauf, Kleinunternehmer
Sehr geehrter Herr Andreas, natürlich wird bei Nachweis der rein beruflichen Verwendung kein Privatanteil anzusetzen sein. Davon kann schon bei Vorliegen eines zweiten rein privat genutzten Handys ausgegangen werden. Mit freundlichen Grüßen Karin-B.Böhm www.boehmundboehm.at
Verfasst von: Adreas K. am 15.10.2009 15:55
 


THEMA:  RE: Handykauf, Kleinunternehmer
@Hintner und b.Böhm Meine Frage ist noch immer nicht beantwortet. Kann ich im nachinein eine Rechnung eines Handykaufes der Steuer vorlegen?? mfg Anreas K.
Verfasst von: Andreas K. am 15.10.2009 15:56
 


THEMA:  RE: Handykauf, Kleinunternehmer
@Hintner und b.Böhm Meine Frage ist noch immer nicht beantwortet. Kann ich im nachinein eine Rechnung eines Handykaufes der Steuer vorlegen?? mfg
Verfasst von: Böhm & Böhm WP KG am 19.10.2009 12:24
 


THEMA:  RE: Handykauf, Kleinunternehmer
Sie können das Handy zum Tageswert bei Unternehmensgründung einbringen. Sollte der Handykauf 1 bis 2 Monate vor Unternehmensgründung gekauft worden sein, kann der Handykauf auch als vorbereitende Tätigkeit verbucht werden. Für weitere Fragen rufen Sie bitte an. Karin-B.Böhm www.boehmundboehm.at
Verfasst von: Bernd S. am 22.02.2010 10:32
 


THEMA:  RE: Handykauf, Kleinunternehmer
Guten Tag! Folgender Sachverhalt: Ich bin kein Kleinunternehmer, sondern ein Arbeitnehmer, und habe von meiner Firma vor 2 Jahren ein Firmenhandy bekommen. Nachdem die Firmenpolicy nicht vorsieht, dass ich in nächster Zeit ein neues Telefon bekomme, habe ich mir im Dezember selbst ein neues gekauft, in dem jetzt die Firmen-SIM-Karte drin ist, und das ich zu 95% Prozent beruflich verwende. Kann ich die Anschaffungskosten in die AV aufnehmen, und wenn ja, mit welchem Prozentsatz (ich hoffe mehr als den üblichen 60% wie zB bei Computern). Mit freundlichen Grüßen, BS
Verfasst von: Hans Bacher am 01.07.2010 13:49
 


THEMA:  Handykauf, Kleinunternehmer
Macht es steuerrechtlich eigentlich einen Unterschied ob man als Privatkunde oder Businesskunde einen Vertrag mit einem Anbieter abschliesst?
Verfasst von: Helga Schuster am 15.08.2010 18:32
 


THEMA:  Handykauf, Kleinunternehmer
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine ähnliche Frage. Kann ich als Einpersonenunternehmen 2 Handys mit dem wesentlich günstigeren Businesstarif anmelden, obwohl ich nur eines für den Beruf und das zweite rein privat nutzen möchte?
Vom Anbieter aus ist dies kein Problem, aber wie die steuerliche Abwicklung ist, ist mir noch unklar. Zb.: Gebe ich dann nur das beruflich genutzte Handy an? Für die Verträge muss die UID angegeben werden.

vielen Dank im Voraus!
Helga S.

Verfasst von: Helga S. am 17.08.2010 15:04
 


THEMA:  Handykauf, Kleinunternehmer
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine ähnliche Fragestellung. Kann ich als Einzelunternehmen 2 Handys mit dem (für mich günstigeren) Businesstarif anmelden, auch wenn ich nur eines geschäftlich verwende, das zweite rein privat? Muss ich das auf der Rechnung kennzeichnen oder wie soll ich vorgehen?

mit freundlichen Grüßen
Helga Schuster
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