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Verfasst von: Sonja am 22.11.2004 14:51
 


THEMA:  2 Beschäftigungen
Eine wichtige Frage: Kann man irgendwie darum herum kommen wenn man auch geringfügig dazu arbeitet zum normalen 40 h Gehalt (LSt pflichtig!), keine LSt und SV - Nachforderung zu bezahlen. Wenn man einen freien Dienstvertrag hat, muss man dann auch LSt und SV nachbezahlen, oder wird es dort anders geregelt! Danke! lg Sonja
Verfasst von: Jutta Rapp am 22.11.2004 14:51
 


THEMA:  Re: 2 Beschäftigungen
Als freier Dienstnehmer wird Ihnen SV abgezogen (Sie werden bei der Gebietskrankenkasse angemeldet) und das Finanzamt wird eine Einkommensteuererklärung verlangen.
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 22.11.2004 14:51
 


THEMA:  Re: 2 Beschäftigungen
Beim freien Dienstvertrag müssen sie auch Sozialvers.zahlen.Statt Lohnsteuer zahlen Sie Einkommensteuer,aber das kommt ziffernmäßig aufs selbe raus.Sie müssen dann eine Einkommensteuererklärung abgeben.
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