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Verfasst von: Manuel Egger am 16.09.2009 07:12
 


THEMA:  freischaffender Künstler und Finanzamt

Hallo!

Ich erstelle schon ab meinen 16 Lebensjahr selbsterschaffene Computergrafiken, Fotocollagen und habe mich in Video-Clip-Erstellung eingearbeitet. Habe mir hierdurch schon einen eigenen Stil geprägt der nach und nach gefragter wurde. Jetzt würden schon einige Anfragen eintreffen, ob ich nicht etwas in meinen Stil für ein CD-Cover erschaffen könnte, gegen ein Honorar (meistens so um die 200.- bis 300.- €).

Desweiteren hat mich ein Musikproduzent gefragt, ob ich nicht für Ihn einen Videoclip für die Promotion im Internet erstellen könnte. Dass heisst meine grafischen Animationen untermalt von seiner Musik. Natürlich auch gegen ein Honorar.

Jetzt meine Frage: Ich bin hauptberuflich in einem Dienstverhältnis (ca. 13.500.- / Jahr Netto). Meine Einnahmen aus dem künstlerischen Bereich wären unregelmäßig (das heisst 2 Monate mal gar nichts, dann vielleicht wieder mal 800.-, etc.).

Gilt meine oben erwähnte Tätigkeit als "freischaffender Künstler" und wenn ja wie erfolgt die Anmeldung bzw. wie und wann sind da Steuern zu zahlen (habe da große Sorgen, wegen Vorauszahlungen u.ä., da ich so ja fast keinen finanziellen Hintergrund habe)?

Ich wäre Ihnen um Antworten sehr dankbar!

mit freundlichen Grüßen

Manuel Egger

Verfasst von: Gast am 28.09.2009 05:34
 


THEMA:  RE: freischaffender Künstler und Finanzamt
Lieber Herr Egger, Erstmal herzliche Gratulation - es ist eine tolle Leistungen sich hier einen Namen zu schaffen. Freischaffender Künstler - damit iswt das Finnazamt sehr sparsam. Wenn Sie auf Auftrag - auch wenn Sie Ihren eigenen Stil verfolgen - arbeiten, denn sehe ich das schon sehr eingeschränkt und das Finanzamt stellt überhaupt die Anforderung, dass eine künstlerische Hochschulausbildung Voraussetzung für eine steuerliche als Künstler geltende Einnahme vorliegt. In Bezug auf Ihre Gesamtgestaltung und Ihre Sorgen würde ich Ihnen auf jeden Fall eine kostenfreie Erstberatung bei einem Berater Ihres Vertrauens empfehlen, da viel mehr Punkte geklärt werden können, als man hier ansprechen kann. Jedenfalls - wenn Sie diese Tätigkeit nun doch "nachhaltig" ausüben, also nicht nur einmalig - dann wäre ein Gewerbeschein zu lösen (hier kann Sie Ihre zuständige Wirtschaftskammerstelle gut beraten), und dann eine Anmeldung beim Finanzamt und der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft zu machen. Bei der Sozialversicherung können Sie gleichzeitig einen Antrag auf Befreiung wegen Geringfügigkeit stellen, wenn Ihr Gewinn (nicht Einnahmen!) die knapp EUR 4.000,-- nicht übersteigt. Dazu wäre es natürlich auch wichtig Ihre Ausgaben und die dazu gehörigen Aufzeichnungen zu klären. Wenn Ihnen meine Antwort hilfreich war, dann würde ich mich über eine positive Bewertung (Rubrik Bilanzbuchhalter) freuen. Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at office@hochweis.at
Verfasst von: Katharina E. Rodax am 21.06.2011 17:49
 


THEMA:  freischaffender Künstler und Finanzamt

Guten Tag,

über google bin ich hier im forum gelandt und hätte eine ähnliche frage:

Welche voraussetzungen muss man erfüllen, um als freischaffender künstler zu arbeiten und seine kreationen zu vertreiben bzw. wie wird das mit sozialversicherung, finanzamt etc abgehandelt? ich hatte wegen meiner "kreationen" schon viele anfragen und möchte sie nun übers internet vertreiben; allerdings nur nebenbei, sozusagen als steckenpferd. eine mir bekannte unternehmerin hat mir geraten, von mir gefertigte dinge als freischaffender künstler zu vertreiben, was kein problem wäre, weil ich dinge verteiben würde, für die ich keine ausbildung habe (mode und accessoires bei einer maler-und anstreicher ausbidung), und welche buchhalterschen aufzeichnungen würden hierfür benötigt?

über eine leicht verständliche (*ggg*) antwort würde ich mich sehr freuen.

lg

Katharina E. Rodax

Verfasst von: Christiane Sano am 11.10.2011 18:09
 


THEMA:  freischaffender Künstler und Finanzamt

Sehr geehrte Frau Weiß ,

Ich bin ausgebildete Keramikerin und möchte meine Arbeiten auf einem Künstlermarkt presentieren und verkaufen .

Wie sieht es da mit den Steuerabgaben und dem Finanzamt aus ?

Mit freundlichen Grüßen    Christiane Sano

Verfasst von: Diana Busch am 01.12.2013 20:27
 


THEMA:  freischaffender Künstler und Finanzamt

Hallo...

Bin Buchautorin...nebenberuflich...freischaffend...fotlaufend...werde in den nächsten Jahren weiterhin veröffentlichen....Honorare einnehmen.

Nun zu meiner Frage...

Steuern muss ich abführen von den Einnahmen?

Gewerbeschein nötig?

Welche Voraussetzungen müssen gegrben  sein....

Mein erstes Buch kommt noch dieses Jahr auf den Markt.

Das erste Honorar....Tantimen...kommen im April 2014.

 

Bitte sagen sie mir wie ich mich verhalten soll.

Danke.

Gruss

Diana Busch

Verfasst von: Thomas Ernstreiter am 14.09.2016 23:29
 


THEMA:  freischaffender Künstler und Finanzamt

Hallo. Ich schnitze perchtenmasken und wollte fragen ob man sich anmelden sollte, oder was man machen sollte.es sind alles Unikate und ich verkaufe auch hi und da welche. Also schnitz 2 pro Jahr. Wäre ein Verdienst von ja 600. Ich hab mir Angst, das ich mal eine Anzeige bekomme. Da es in dieser Branche sehr viele Neider gibt.?

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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