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Verfasst von: Joe am 20.11.2004 16:37
 


THEMA:  2 geringfügige Jobs (bin ein Student)
Wie schaut es eigentlich aus, wenn ich 2 geringfügigen Tätigkeiten nachgehe, diese die jährliche Lohnsteuerpflicht also ca.8000 euro nicht übersteigen. Ich beziehe die Familienbeihilfe. Mit welchen Konsequenzen muß ich rechnen. Muss ich für das zweite geringfügige Einkommen jetzt Lohnsteuer bezahlen? Muss ich dem zweiten Arbeitgeber bekannt geben, dass ich noch wo anders auch noch einen geringfügigen Job habe? mfG Joe
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 20.11.2004 16:37
 


THEMA:  Re: 2 geringfügige Jobs (bin ein Student)
Die einzige Konsequenz ist eine Nachzahlung an die Gebietskrankenkasse ca.14% nächstes Jahr.Dem 2.Ag müssen Sie die andere Beschäftigung nicht bekanntgeben.
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