Wie schaut es eigentlich aus, wenn ich 2 geringfügigen Tätigkeiten nachgehe, diese die jährliche Lohnsteuerpflicht also ca.8000 euro nicht übersteigen. Ich beziehe die Familienbeihilfe. Mit welchen Konsequenzen muß ich rechnen. Muss ich für das zweite geringfügige Einkommen jetzt Lohnsteuer bezahlen? Muss ich dem zweiten Arbeitgeber bekannt geben, dass ich noch wo anders auch noch einen geringfügigen Job habe?
mfG
Joe |
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