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Verfasst von: Thomas Lamprecht am 20.08.2009 15:53
 


THEMA:  Steuer Deutschland/Österreich

Guten Tag,

seit 1.7.2008 arbeite ich in D nachdem ich bis 30.6. in Ö beschäftigt war.

Für meine Steuererklärung in Ö - welche Punkte muss ich hier beachten?
Ich habe mal etwas von einem Progressionsvorbehalt gehört. Welches Einkommen ist dafür relevant?

In finanzonline habe ich keine Möglichkeit der Eintragung gefunden.

Vielen Dank für Ihre Hilfe,

mfg

Lamprecht Thomas

Verfasst von: Gast am 25.08.2009 07:12
 


THEMA:  RE: Steuer Deutschland/Österreich
Sehr geehrter Herr Lamprecht, unter der Annahme, dass Sie Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben und kein Grenzgänger sind: Im Formular in Kennzahl 440 ist das deutsche Einkommen einzutragen. Oder im Finanzonline bei "Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ohne Lohnsteuerabzug" Punkt 1b und danach den Betrag in "Unter Progressionsvorbehalt steuerbefreite Auslandseinkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit". Allgemein zum Progressionsvorbehalt: Der Durchschnittssteuersatz von Ihrem Gesamteinkommen (aus Dtschld. und Österreich) wird auf Ihr österreichisches Einkommen angewendet. Mit freundlichen Grüßen Unterberger & Partner Steuerberatungs GmbH
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