Hallo ! Ich arbeite seit Juni 09 in einer Ordination für 15 h, und verdiene netto 400,--, mein Zweitjob als freie Dienstnehmerin bringt so im Monat zwischen 200,- und 300.-
Muss ich da Steuern nachzahlen, od. wie sieht das aus ?
Unter "https://www.bmf.gv.at/Steuern/Berechnungsprogramme/_start.htm" können Sie eine Steuerberechnung anstellen. Allerdings fällt bis zu einem Jahreseinkommen von € 11.000 keine Einkommensteuer an.
Liebe Andrea,
Hier wird wohl weniger die Steuer das Thema als vielmehr die Nachzahlung für die Sozialversicherung, da die monatliche Geringfügigkeit überschritten wird und beide Dienstverhältnisse dem ASVG (also der Gebietskrankenkasse) unterliegen.
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
office@hochweis.at
Hallo, ich arbeite für 33 Std als Angestellte, in meiner Freizeit möchte ich für max. 10 Std/Monat als in einem Gastrobetrieb tätig sein. Wie muß ich hier vorgehen mein Zweiteinkommen zu melden? Was muß ich bei der Versteuerung bzw. Sozialversicherung berücksichtigen?